Rechtliche Probleme für FHEM bei Modulnamen=Markennamen ? 77_Nina=NINA-App ?

Begonnen von KölnSolar, 08 Mai 2020, 07:57:52

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KölnSolar

Hallo zusammen,
so richtig gehört es hier nicht hin, oder doch ? Ich war unschlüssig, bin aber der Meinung, dass es zumindest der bestgeeignetste Forenbereich ist. Sollte ein Rechtsexperte, der keinen Schreibzugriff hat etwas kommentieren wollen, schick mir gerne eine PM und ich poste es.

Christoph u. ich führen hier eine entsprechende Diskussion. Christoph hat nachgesehen, dass NINA für die App als Wortbildmarke eingetragen wurde. Ebenso völlig artfremd NiNa als Marke.

Ich sehe das nach wie vor eher unkritisch, das Modul nun Nina zu nennen. Interessanter wird es aber sicherlich, wenn wir Marken von Privatunternehmen tangieren: mein SamsungAV, Cooltux's Gardena, justmes Alexa,....

Haben wir da irgendwelche guidelines/Infos wie wir mit dem  Markenrecht umgehen wollen/sollen/müssen ?

Letztendlich betrifft es nicht nur uns Entwickler bzgl. Modulnamen und commandref, sondern eigentlich sämtliche User und die Forenbeiträge.

Ich bin gerade arg verunsichert. :-\

Grüße Markus
RPi3/2 buster/stretch-SamsungAV_E/N-RFXTRX-IT-RSL-NC5462-Oregon-CUL433-GT-TMBBQ-01e-CUL868-FS20-EMGZ-1W(GPIO)-DS18B20-CO2-USBRS232-USBRS422-Betty_Boop-EchoDot-OBIS(Easymeter-Q3/EMH-KW8)-PCA301(S'duino)-Deebot(mqtt2)-zigbee2mqtt

rudolfkoenig

Meine laienhafte Meinung: solange kein Verwechslungsgefahr mit dem Markeninhaber besteht, oder suggeriert wird, dass dieses Modul vom Hersteller kommt, sollte ein Markeninhaber damit keine Probleme haben, eher im Gegenteil, wir foerdern damit die Nuetzlichkeit bzw. Verbreitung des Produktes.

Im Zweifel wuerde ich den Markeninhaber fragen, ob er was gegen die Verwendung des Namens oder des Logos hat.

SCMP77

Ich bin kein Anwalt aber etwas kenne ich mich im Recht aus.

Ich denke eine Nutzung in der in FHEM vorliegenden Art ist durch § 23 des Markengesetzes gedeckt.

Hier ein allgemein verständlicher Artikel:
https://www.abmahnungs-abwehr.de/markenrecht-zubehoer-ersatzteile-verkauf-markenverwendung/

Es ist schon fraglich, ob FHEM ein gewerbliches Produkt ist, die Beurteilung ist leider nie so ganz eindeutig, ist aber relativ unwahrscheinlich, da keine Gewinnerziehlungsabsicht vorliegt und damit als "Liebhaberei" anzusehen ist.

Aber bei FHEM handelt es sich um "Zubehör" für Markenprodukte. Und dabei ist die Nennung der Namen sogar erforderlich, damit überhaupt eine Zuordnung möglich ist. In Commandref etc. ist daher die Nennung unschädlich. Bei der Nutzung in Modulnamen dürfte das genauso unschädlich sein, es es dient einfach nur der internen Zuordnung.
Raspberry Pi 3 Model B mit Rasbian, SolvisMax, AVM DECT 200, Sonoff mit Tasmota geflasht

KölnSolar

ZitatIm Zweifel wuerde ich den Markeninhaber fragen, ob er was gegen die Verwendung des Namens oder des Logos hat.
Ja, daran dachte ich auch. Bei Nina bzgl. der App ein Leichtes, aber wie komme ich an diesen NiNa-Markeninhaber oder wie wird sich Samsung verhalten, wenn ich an "irgendwen" der Organisation maile. Ich erwarte mir da nicht wirklich klärende Antworten.  :(

ZitatHier ein allgemein verständlicher Artikel:
So ähnlich sehe ich das auch.
ZitatIn Commandref etc. ist daher die Nennung unschädlich.
Ich denke(wie auch im Artikel beschrieben) nicht nur unschädlich, sondern notwendig deutlich Bezug, Zweck, Nichtgewerblichkeit...   hervorzuheben

Da werde ich
This modul extracts desaster and weather warnings like warnung.bund.de/meldungen.
Therefore the same interface is used as the official german warn app Nina does.

noch überarbeiten müssen.

Danke&Grüße
Markus
RPi3/2 buster/stretch-SamsungAV_E/N-RFXTRX-IT-RSL-NC5462-Oregon-CUL433-GT-TMBBQ-01e-CUL868-FS20-EMGZ-1W(GPIO)-DS18B20-CO2-USBRS232-USBRS422-Betty_Boop-EchoDot-OBIS(Easymeter-Q3/EMH-KW8)-PCA301(S'duino)-Deebot(mqtt2)-zigbee2mqtt

Christoph Morrison

Zitat von: KölnSolar am 08 Mai 2020, 07:57:52
Ebenso völlig artfremd NiNa als Marke.

NiNa ist in der Kategorie Telekommunikation eingetragen. Das ist nicht völlig artfremd.

Zitat von: KölnSolar am 08 Mai 2020, 09:37:45
Ja, daran dachte ich auch. Bei Nina bzgl. der App ein Leichtes, aber wie komme ich an diesen NiNa-Markeninhaber oder wie wird sich Samsung verhalten, wenn ich an "irgendwen" der Organisation maile. Ich erwarte mir da nicht wirklich klärende Antworten.  :(

Wie ich im anderen Thread ausgeführt habe, kann das sogar dafür sorgen, dass der Inhaber (vermeintlich) in Zugzwang gerät und dann die Kettenhunde loslässt, auch wenn es am Ende gar keinen Handlungsbedarf gegeben hätte und das ein Richter vielleicht auch so feststellen würde. Ein Disclaimer ...

Zitat von: KölnSolar am 08 Mai 2020, 09:37:45
Da werde ich
This modul extracts desaster and weather warnings like warnung.bund.de/meldungen.
Therefore the same interface is used as the official german warn app Nina does.

noch überarbeiten müssen.

... ist auf jeden Fall eine gute Idee und ich plädiere nach wie vor, von NINA auf Zivilschutz zu wechseln, auch aus inhaltlichen Gründen, aber das brauchen wir hier ja nicht zu diskutieren. Im Allgemeinen reicht ein Hinweis darauf, dass jemand anderes eine Marke hält. Um sowas wie böswillige Nutzung oder so brauchen wir uns hier glaube ich keine Sorgen machen.

Parallel ist hier im Falle die Frage, wie das mit Zugriff auf Daten von Katwarn und Biwapp aussieht (und vielleicht auch auf die Daten vom DWD, keine Ahnung), die ja kommerzielle Unternehmen sind, mit dem BBK vielleicht eine Kooperation betreiben - aber halt nicht mit uns.

Ich kann das rechtlich nur aus ein wenig aus Sicht eines Markeninhabers beurteilen. Kann sein, dass niemand sich für das alles interessiert, man kann aber auch durchaus auch mal an einen übermotivierten Inhaber + Anwalt (insb. wenn der ein wirtschafltiches gutes Angebot macht) geraten. Ich hab im Falle Buienradar wenig Lust darauf, dass RTL Nederlands bei mir aufkreuzt, deshalb habe ich das soweit als möglich abgekaspert, auch wenn sie es einem einfachen machen.

igami

Eventuell kann der FHEM e.V. die hier gemachten Annahmen rechtssicher prüfen lassen?
Pi3 mit fhem.cfg + DbLog/logProxy
Komm vorbei zum FHEM Treffen im Kreis Gütersloh! Das nächste Mal im April 2020.

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