Warnungen von warnung.bund.de in FHEM einbinden

Begonnen von oesi, 02 Februar 2016, 19:32:26

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KölnSolar

ZitatBeides sind Langzeitmeldungen. Und da selbst ich die Sache mit Corona begriff,
Das sehe ich ähnlich, aber nicht ganz so. Es gibt ja keine events(im Gegensatz zum Anstieg von Bachläufen um µm ::)). Dein Blaulicht("Alarm NEUE Meldung") müsstest Du umkonzipieren.
ZitatÜber die events von NewWarnings werde ich über (vermeintlich = EventId) neue Meldungen alarmiert, schicke mir ne Mail(alternativ jegliche andere Push-Info).
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curt

RPI 4 - Jeelink HomeMatic Z-Wave

KölnSolar

Krank ? Sonst bist Du doch immer nachtaktiv  ;D ;)

Ich nutze das Alarm-modul. Dort den regexp auf myNina:NewWarnings:.[^0]modulintern wird ein notify genutzt. Das Modul hat noch den Vorteil, dass die Alarmierung deaktiviert wird und man manuell oder zeitgesteuert automatisch die Alarmierung "reaktivieren" muss. Dadurch kriege ich nicht permanent die "pushinfo", nur weil die Bachlauf-Meldung andauernd "erneuert" wird.

So war ja meine Grundkonzption des Moduls:
- neue Meldung(eventId) --> FHEM-event -> user-notify(und hier kann dann jeder machen, was er will)

Bei Deinem FTUI würd ich einen dummy oder userreading oder... dem "Blaulicht" zugrunde legen.
- nina-event new-warnings#0 setzt "Blaulicht"
- "gelesen" setzt auf gelb
- nina-event warncount=0 setzt auf grün
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curt

#333
Zitat von: KölnSolar am 18 April 2020, 08:22:37
Krank ? Sonst bist Du doch immer nachtaktiv  ;D ;)

Helden schlafen nie. Sie ruhen. ;)

Zitat von: KölnSolar am 18 April 2020, 08:22:37
Ich nutze das Alarm-modul.

<seufzt>
In FHEM gibt es dreihundertfünfunddrölfige Alarmmodule. Eins schlauer als das andere.

Ich weiß ja, dass das unter Modul-Entwicklern als weich gilt: Aber zeig doch bitte einfach mal das define dieses Moduls. Und was Du dann bzgl. Deines Warn-Moduls [Dein Modul ist auch ein Alarmmodul, aber ich will da jetzt nicht pingelig sein <lacht>] damit angestellt hast.

Das ist doch nicht nur für mich (aber ich bin da egoistisch, ich möchte das gern sehen und verstehen), das ist doch auch für andere Mitleser ... die dann leise murmeln: "Ach so geht das, issjaschick."

Gib Deinem Herzen einen Stoß!
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KölnSolar

Es gibt nur ein Modul Alarm: 95_Alarm.pm.  ::)

Es ist recht komplex und "anders" im Handling, als "normale" Module. Da wirst Du schon das Wiki bemühen müssen. ???
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curt

Zitat von: KölnSolar am 27 April 2020, 08:13:23
Es gibt nur ein Modul Alarm: 95_Alarm.pm.  ::)

Es ist recht komplex und "anders" im Handling, als "normale" Module.

Ach ja.

Und was spricht jetzt dagegen, dass Du uns mal zeigst, wie Du Dein Warnmodul dort eingebunden hast? Also der Teil mit der Verknüpfung zu Deinem Modul ist doch wirklich bei jedem Nutzer gleich.

Oder läuft das jetzt wirklich auch bei Dir auf "bin Modul-Autor, quäle Dich selbst ab" hinaus?
RPI 4 - Jeelink HomeMatic Z-Wave

KölnSolar

ZitatOder läuft das jetzt wirklich auch bei Dir auf "bin Modul-Autor, quäle Dich selbst ab" hinaus?
Lass doch bitte diese blödsinnigen Unterstellungen.
Guck Dir das Wiki an und Du wirst verstehen, was ich meine. Aber das ist scheinbar zuviel von Dir verlangt... :'(
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Guenni1404

Erstmal danke für das super Modul.
Ich habe jetzt festgestellt, dass die Meldungen (Corona) ein Update erhalten haben. z.B. wurde bei uns die Maskenpflicht in einer Meldung ergänzt.
Meine Frage wäre jetzt:
Wie kann ich am einfachsten auf Updates triggern? Oder gibt es die Möglichkeit ein Reading einzuführen, das die Anzahl der Updates anzeigt, wie das Reading NewWarnings. Würde schon reichen.

KölnSolar

In der Regel gibt es keine Updates auf eine Warnung(eindeutige Warn_xy_EventID), sondern die "alte" Warnung wird seitens des Herausgebers gelöscht und eine "neue" Warnung wird herausgegeben. Inhaltlich können "alt" und "neu" identisch oder leicht verändert sein. Das kann das Modul nicht feststellen.

Letztendlich ist es dann das reading NewWarnings, dass ein event auslöst. Technisch betrachtet ist die "Aussage" wahr. Inhaltlich, also aus User-Sicht, scheinbar falsch. Das ist aber leider nicht veränderbar....

ZitatIch habe jetzt festgestellt, dass die Meldungen (Corona) ein Update erhalten haben
Wenn es dann doch ein Update ohne Änderung der eindeutigen Warn_xy_EventID war, müsste ich den Fall konkret aufgezeigt bekommen, um ggfs. eine Anpassung des Moduls vorzunehmen.

Grüße Markus
RPi3/2 buster/stretch-SamsungAV_E/N-RFXTRX-IT-RSL-NC5462-Oregon-CUL433-GT-TMBBQ-01e-CUL868-FS20-EMGZ-1W(GPIO)-DS18B20-CO2-USBRS232-USBRS422-Betty_Boop-EchoDot-OBIS(Easymeter-Q3/EMH-KW8)-PCA301(S'duino)-Deebot(mqtt2)-zigbee2mqtt

Guenni1404

Hallo Markus,
Internals:
   CountryCode DE
   DEF        DE 90
   FUUID      5e5a4b42-f33f-36da-a78a-281367a536f0e993
   INTERVAL   90
   INTERVALWARN 0
   NAME       Nina_device
   NR         303
   STATE      Warnungen: 3 Lokal: 3
   TYPE       Nina
   URL        https://warnung.bund.de/bbk.mowas/gefahrendurchsagen.json
   VERSION    0.3.0
   OLDREADINGS:
   READINGS:
     2020-04-26 09:49:33   NewWarnings     0
     2020-04-21 21:01:30   WarnCount       3
     2020-04-21 21:01:30   WarnCountInArea 3
     2020-05-01 09:36:19   WarnLevelMax    4
     2020-03-16 14:01:32   Warn_00_Area    Bundesland: Freistaat Bayern
     2020-03-16 14:01:32   Warn_00_Category Safety
     2020-03-16 14:01:32   Warn_00_Contact Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
     2020-03-16 14:01:32   Warn_00_Creation 2020-03-16T13:58:53+01:00
     2020-03-16 14:01:32   Warn_00_Distance 0
     2020-03-16 14:01:32   Warn_00_Event   Gefahrendurchsage
     2020-03-16 14:01:32   Warn_00_EventID DE-BY-M-W060-20200316-000
     2020-03-16 14:01:32   Warn_00_Geocode Aichach-Friedberg
     2020-03-16 14:01:32   Warn_00_Instruction Alle Veranstaltungen, die nicht zwingend nötig sind, sollten abgesagt oder verschoben werden. Außerdem sollten alle private Kontakte so weit wie möglich eingeschränkt werden. Ferner sollte auf Reisen jeglicher Art verzichtet werden.
     2020-03-16 14:01:32   Warn_00_LongText Allgemeinverfügungen<br/>Die Bayerische Staatsregierung unter Führung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat am 16. März 2020 aufgrund der Corona-Pandemie den Katastrophenfall für ganz Bayern ausgerufen. Damit ist zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus eine klare Steuerung mit zentralen Eingriffs- und Durchgriffsmöglichkeiten möglich.<br/>Die Erkrankung ist sehr infektiös. Es besteht weltweit, deutschlandweit und bayernweit eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation mit starker Zunahme der Fallzahlen innerhalb weniger Tage auch in Bayern. Insbesondere ältere Menschen und solche mit vorbestehenden Grunderkrankungen sind von schweren Krankheitsverläufen betroffen und können an der Krankheit sterben. Da weder eine Impfung in den nächsten Monaten, noch derzeit eine spezifische Therapie zur Verfügung stehen, müssen alle Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung zu verlangsamen, damit die Belastung für das Gesundheitswesen reduziert und die medizinische Versorgung sichergestellt werden kann.<br/>Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie<br/>Um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, wurde eine Reihe von Maßnahmen beschlossen:<br/>1. Veranstaltungen und Versammlungen werden landesweit untersagt. Hiervon ausgenommen sind private Feiern in hierfür geeigneten privat genutzten Wohnräumen, deren sämtliche Teilnehmer einen persönlichen Bezug (Familie, Beruf) zueinander haben. Ausnahmegenehmigungen können auf Antrag von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Dies gilt ab 17. März bis einschließlich 19. April 2020.<br/>2. Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, wird untersagt. Hierzu zählen insbesondere Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen, Theater, Vereinsräume, Bordellbetriebe, Museen, Stadtführungen, Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios, Bibliotheken, Wellnesszentren, Thermen, Tanzschulen, Tierparks, Vergnügungsstätten, Fort- und Weiterbildungsstätten, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendhäuser. Dies gilt ab 17. März bis einschließlich 19. April 2020.<br/>3. Untersagt werden Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen hiervon sind in der Zeit von 6.00 bis 15.00 Uhr Betriebskantinen sowie Speiselokale und Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden. Ausgenommen sind zudem die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen bzw. die Auslieferung; dies ist jederzeit zulässig. Es muss sichergestellt sein, dass der Abstand zwischen den Gästen mindestens 1,5 Meter beträgt und dass sich in den Räumen nicht mehr als 30 Personen aufhalten. Weiter ausgenommen sind Hotels, soweit ausschließlich Übernachtungsgäste bewirtet werden. Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020.<br/>4. Untersagt wird die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art. Hiervon ausgenommen sind der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Filialen der Deutschen Post AG, Tierbedarf, Bau- und Gartenmärkte, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen und der Online-Handel. Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden können auf Antrag Ausnahmegenehmigungen für andere für die Versorgung der Bevölkerung unbedingt notwendige Geschäfte erteilen, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Die Öffnung von Einkaufszentren und Kaufhäusern ist nur für die in Ziffer 4 genannten Ausnahmen erlaubt. Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020.<br/>5. Ist zur Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern eine Öffnung nach Ziffer 4 gestattet, so sind die Öffnungszeiten abweichend von § 3 LadSchlG:<br/>a. an Werktagen von 6 Uhr bis 22 Uhr<br/>b. an Sonn- und Feiertagen von 12 Uhr bis 18 Uhr.<br/>Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020.<br/>Diese Maßnahmen wurden durch eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales festgelegt.<br/>Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Vollzug des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG). Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 16.03.2020, Az. 51b-G8000-2020/122-67<br/>Allgemeinverfügung des StMGP zur Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen<br/>Seit 14. März 2020 gilt eine Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen. Jeder Patient oder Betreute darf jetzt nur noch einen Besucher pro Tag für je eine Stunde empfangen. Ausnahmen sind möglich, etwa beim Besuch von Kindern, im Notfall oder in der Versorgung von Sterbenden.<br/>Ferner dürfen Personen, die in einem Risikogebiet waren, innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nach Verlassen dieses Gebiets diese Einrichtungen nicht betreten.<br/>Die Maßnahmen dienen vor allem dem Schutz von älteren Menschen in Pflegeeinrichtungen und ebenfalls besonderes Schutzbedürftigen in Krankenhäusern.<br/>Allgemeinverfügung des StMGP zur Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen vom 13.03.2020<br/>Allgemeinverfügung des StMGP zum Betretungsverbot für Kinder in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogischen Tagesstätten<br/>Eine weitere Allgemeinverfügung regelt die am 13. März 2020 beschlossene bayernweite Schließung von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten.<br/>Das Betretungsverbot gilt vom 16. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020.<br/>Für bestimmte Personengruppen wird es eine Notfallbetreuung geben – etwa für die Kinder von Pflegekräften.<br/>Allgemeinverfügung des StMGP zum Betretungsverbot für Kinder in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogischen Tagesstätten vom 13.03.2020<br/>Allgemeinverfügung des StMGP zum Besuch von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogische Tagesstätten vom 06.03.2020 (gültig bis 15. März 2020)
     2020-03-16 14:01:32   Warn_00_MsgType Alert
     2020-03-16 14:01:32   Warn_00_Sender  DE-BY-M-W060
     2020-03-16 14:01:32   Warn_00_Sendername Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration - Katastrophenschutz
     2020-03-16 14:01:32   Warn_00_Severity Extreme
     2020-03-16 14:01:32   Warn_00_ShortText Katastrophenfall Bayern aufgrund der Corona-Pandemie / Allgemeinverfügungen des StMGP
     2020-03-16 14:01:32   Warn_00_Web     https://www.stmgp.bayern.de/
     2020-04-26 09:48:03   Warn_01_Area    Bundesland: Freie Hansestadt Bremen, Land Berlin, Land Hessen, Land Nordrhein-Westfalen, Land Brandenburg, Freistaat Bayern, Land Mecklenburg-Vorpommern, Land Rheinland-Pfalz, Freistaat Sachsen, Land Schleswig-Holstein, Freie und Hansestadt Hamburg, Freistaat Thüringen, Land Niedersachsen, Saarland, Land Sachsen-Anhalt, Land Baden-Württemberg
     2020-04-26 09:48:03   Warn_01_Category Health
     2020-04-26 09:48:03   Warn_01_Contact Weitere Informationen und Empfehlungen finden Sie im Internet in den Webseiten und Hot-lines der Bundesministerien und -behörden sowie der Bundesländer.
     2020-04-26 09:48:03   Warn_01_Creation 2020-04-22T13:31:09+02:00
     2020-04-26 09:48:03   Warn_01_Distance 0
     2020-04-26 09:48:03   Warn_01_Event   Gefahreninformation
     2020-04-26 09:48:03   Warn_01_EventID DE-NW-BN-SE030-20200422-30-000
     2020-04-26 09:48:03   Warn_01_Geocode Ahrweiler
     2020-04-26 09:48:03   Warn_01_Instruction Vermeiden Sie Aktivitäten in der Gruppe wie Teamsportarten.<br/>- Bitte folgen Sie den behördlichen Anordnungen.<br/>- Bitte bleiben Sie zu Hause, soweit es Ihnen möglich ist. Wir als Gemeinschaft müssen Solidarität zeigen denen gegenüber, die besonders gefährdet sind.<br/>- Beachten Sie unbedingt behördliche Anordnungen.<br/>- Wenn Sie aus dem Ausland nach Deutschland zurückgekehrt sind, vermeiden Sie unnötige Kontakte und bleiben Sie zwei Wochen zu Hause - und zwar unabhängig davon, ob Sie Krankheitszeichen zeigen oder nicht.<br/>- Beachten Sie wichtige Hygieneregeln wie regelmäßiges und gründliches Händewaschen.<br/>- Husten und niesen Sie in ein Taschentuch oder in die Armbeuge.<br/>- Vermeiden Sie Körperkontakt mit anderen Personen wie Begrüßungsküsse und Händeschütteln.<br/>- Seien Sie kritisch: Informieren Sie sich nur aus gesicherten Quellen.<br/>- Helfen Sie älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern, damit diese keinen vermeidbaren Risiken ausgesetzt werden: Kaufen Sie zum Beispiel für sie ein.<br/>- Wenn Sie an einer Immunschwäche oder einer chronischen Atemwegserkrankung leiden oder wenn Sie älter als 70 Jahre sind, empfiehlt es sich, sich von Ihrem Hausarzt bzw. ihrer Hausärztin über eine Pneumokokkenimpfung beraten zu lassen.<br/>- Wenn Sie selbst Krankheitszeichen bei sich feststellen, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin auf oder wenden sich an die Telefonnummer 116117 des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Gehen Sie nicht unaufgefordert in eine Arztpraxis oder ins Krankenhaus.
     2020-04-26 09:48:03   Warn_01_LongText Die Bundesregierung informiert: Aufgrund neuer Informationen wird die Meldung vom 20.04.2020 aktualisiert.<br/>Aktualisierte Inhalte:<br/>Handlungsempfehlungen: Telefonischen Anforderung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br/>Diese Gefahreninformation gilt für ganz Deutschland. Maßgeblich für die in Ihrem Bundesland geltenden Regelungen sind die Festlegungen der Landesregierungen. Bitte beachten Sie hierzu die Meldungen Ihres jeweiligen Bundeslandes. Diese finden Sie in der Warn-App NINA unter Notfalltipps zu Corona im Unterabschnitt "Hotlinenummern der Landesregierungen".<br/>Aufgrund des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vom 21.04.2020 zur Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (Anpassung und Verlängerung der Ausnahmeregelungen zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit)  können Sie bis zum 04. Mai 2020 bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik vorweisen (Husten/Schnupfen), Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für einen Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen telefonisch bei Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin erhalten.<br/>Die hohe Dynamik der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland in der ersten Märzhälfte hat einschneidende Beschränkungen erfordert. Dadurch wurde erreicht, dass die Infektionsgeschwindigkeit in Deutschland abgenommen hat. Da ohne Beschränkungen die Infektionsgeschwindigkeit sehr schnell wieder zunimmt, können wir noch nicht zum gewohnten Leben der Zeit vor der Epidemie zurückkehren.<br/>Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 15.04.2020 folgendes beschlossen:<br/>- Öffnung von Schulen ab dem 4. Mai 2020 für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen dieses Schuljahres und der qualifikationsrelevanten Jahrgänge der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen, sowie für die Schülerinnen und Schüler, die in der letzten Klasse der Grundschule beschult werden (ggf. abweichende Regelungen in Ihrem Bundesland). Die Schulträger sind aufgerufen, die hygienischen Voraussetzungen vor Ort zu schaffen und dauerhaft sicherzustellen.<br/>- Die Notbetreuung wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet.<br/>- Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche sowie unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen.<br/>- Friseurbetriebe können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung den Betrieb ab dem 4. Mai 2020 wieder aufzunehmen<br/>- den Bürgerinnen und Bürgern wird die Nutzung entsprechender Alltagsmasken insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel dringend empfohlen.<br/>- Großveranstaltungen bleiben bis mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.<br/>Bis auf die aufgeführten Lockerungen bleiben die gemeinsamen Beschlüsse vom 12., 16. und 22. März 2020 sowie die begleitenden ChefBK/CdS-Beschlüsse sowie die Entscheidungen des Corona-Kabinetts weiterhin gültig. Die daraufhin getroffenen Verfügungen werden bis zum 3. Mai 2020 verlängert:<br/>- 1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.<br/>- 2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter 1. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.<br/>- 3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.<br/>- 4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderliche Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben weiter möglich.<br/>- 5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.<br/>- 6. Gastronomiebetriebe bleiben geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.<br/>- 7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege, wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagesalons, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe bleiben geschlossen (Friseure bis zum 04. Mai 2020), weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.<br/>- 8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.<br/>- Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung Ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern und Landkreisen bleiben möglich.
     2020-04-26 09:48:03   Warn_01_MsgType Update
     2020-04-26 09:48:03   Warn_01_Sender  DE-NW-BN-SE030
     2020-04-26 09:48:03   Warn_01_Sendername - Bitte folgen Sie den behördlichen Anordnungen.  - Bitte bleiben Sie zu Hause, soweit es Ihnen möglich ist. Wir als Gemeinschaft müssen Solidarität zeigen denen gegenüber, die besonders gefährdet sind.  - Beachten Sie unbedingt behördliche Anordnungen.  - Wenn Sie aus dem Ausland nach Deutschland zurückgekehrt sind, vermeiden Sie unnötige Kontakte und bleiben Sie zwei Wochen zu Hause - und zwar unabhängig davon, ob Sie Krankheitszeichen zeigen oder nicht.  - Beachten Sie wichtige Hygieneregeln wie regelmäßiges und gründliches Händewaschen.  - Husten und niesen Sie in ein Taschentuch oder in die Armbeuge.  - Vermeiden Sie Körperkontakt mit anderen Personen wie Begrüßungsküsse und Händeschütteln.  - Seien Sie kritisch: Informieren Sie sich nur aus gesicherten Quellen.  - Helfen Sie älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern, damit diese keinen vermeidbaren Risiken ausgesetzt werden: Kaufen Sie zum Beispiel für sie ein.  - Wenn Sie an einer Immunschwäche oder einer chronischen Atemwegserkrankung leiden oder wenn Sie älter als 70 Jahre sind, empfiehlt es sich, sich von Ihrem Hausarzt bzw. ihrer Hausärztin über eine Pneumokokkenimpfung beraten zu lassen.  - Wenn Sie selbst Krankheitszeichen bei sich feststellen, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin auf oder wenden sich an die Telefonnummer 116117 des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Gehen Sie nicht unaufgefordert in eine Arztpraxis oder ins Krankenhaus.
     2020-04-26 09:48:03   Warn_01_Severity Minor
     2020-04-26 09:48:03   Warn_01_ShortText Coronavirus: Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zur Erweiterung der Leitlinien zur Beschränkung von sozialen Kontakten
     2020-04-26 09:48:03   Warn_01_Web     Bundesministerium der Gesundheit www.zusammengegencorona.de   Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung  www.infektionsschutz.de   Robert-Koch-Institut  www.rki.de  Presse- und Informationsamt der Bundesregierung www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus   Für Personen mit Hörbehinderungen: https://gebaerdentelefon.de/bmg/   Fragen und Antworten zu Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen,  Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat  www.bmi.bund.de   Fragen und Antworten für Schwangere,  Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe  www.dggg.de
     2020-04-26 09:48:03   Warn_02_Area    Bundesland: Freistaat Bayern
     2020-04-26 09:48:03   Warn_02_Category Health
     2020-04-26 09:48:03   Warn_02_Contact Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
     2020-04-26 09:48:03   Warn_02_Creation 2020-04-26T09:47:47+02:00
     2020-04-26 09:48:03   Warn_02_Distance 0
     2020-04-26 09:48:03   Warn_02_Event   Gefahreninformation
     2020-04-26 09:48:03   Warn_02_EventID DE-BY-M-W060-20200426-000
     2020-04-26 09:48:03   Warn_02_Geocode Aichach-Friedberg
     2020-04-26 09:48:03   Warn_02_Instruction Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
     2020-04-26 09:48:03   Warn_02_LongText Das Bayerische Staatministerium für Gesundheit und Pflege hat mit der aktuellen Fassung der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung  (2. BayIfSMV) vom 16. April 2020 neben den bereits geltenden Ausgangsbeschränkungen eine Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase eingeführt.<br/>Die ,,Maskenpflicht" gilt ab dem 27. April 2020 in allen geöffneten Läden und Geschäften sowie im gesamten Öffentlichen Personennahverkehr sowie den hierzu gehörenden Einrichtungen wie Bahnsteige oder Wartehäuschen.<br/>Die aktuelle Fassung der 2. BayIfSMV vom 16. April 2020 im Wortlaut (konsolidierte Lesefassung):<br/>https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/04/zweite_baylfsmv_konsolidierte_lesefassung.pdf
     2020-04-26 09:48:03   Warn_02_MsgType Update
     2020-04-26 09:48:03   Warn_02_Sender  DE-BY-M-W060
     2020-04-26 09:48:03   Warn_02_Sendername BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-011
     2020-04-26 09:48:03   Warn_02_Severity Minor
     2020-04-26 09:48:03   Warn_02_ShortText Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona Pandemie, Maskenpflicht
     2020-04-26 09:48:03   Warn_02_Web     https://www.stmgp.bayern.de
     2020-05-01 09:37:38   currentIntervalMode normal
     2020-05-01 09:36:19   durationFetchReadings 11.00
     2020-05-01 09:36:19   lastConnection  51 values captured in 11.00 s
     2020-05-01 09:36:19   state           Warnungen: 3 Lokal: 3
   fhem:
     LOCAL      0
   helper:
     RUNNING_PID:
       abortFn    Nina_Aborted
       arg        Nina_device
       bc_pid     134482
       finishFn   Nina_Done
       fn         Nina_Run
       pid        7420
       telnet     telnetForBlockingFn_1587056433_127.0.0.1_50178
       timeout    120
       abortArg:
Attributes:
   disableDWD 1
   disableLHP 1
   distance   0
   event-on-change-reading WarnCountInArea,NewWarnings
   room       17_Wetter
   verbose    0


Bei Event 01 ist die ID: DE-NW-BN-SE030-20200422-30-000. Das Update allerdings vom 26.04.
Das List habe ich beigefügt.
So wie ich die Readings verstehe ist das Update 4 Tage nach der EventID gekommen.

Gruß

guenni

KölnSolar

Hi Guennie,

das find ich ja lustig. Das ist eine bundesweite Meldung mit geocode=Ahrweiler, die ich hier in NRW auch habe(bei uns die Einzige bzgl. Corona  :o).

Ich glaube fast nicht, dass die Meldung wirklich geändert wurde. Denn bei mir haben alle readings nach wie vor den 22.4. als timestamp. Ich spekuliere eher, dass Du am 26.4. eine weitere Meldung hattest, so dass sich "nur" die Reihenfolge geändert hat, was dann zu einem aktualisierten timestamp bei den readings führt. Möglicherweise auch durch die "Änderung"(technisch neu) der Meldung Eures Staatsministeriums(ähmm, das ist doch ein Landesministerium  :o).

Grüße Markus

RPi3/2 buster/stretch-SamsungAV_E/N-RFXTRX-IT-RSL-NC5462-Oregon-CUL433-GT-TMBBQ-01e-CUL868-FS20-EMGZ-1W(GPIO)-DS18B20-CO2-USBRS232-USBRS422-Betty_Boop-EchoDot-OBIS(Easymeter-Q3/EMH-KW8)-PCA301(S'duino)-Deebot(mqtt2)-zigbee2mqtt

Guenni1404

Hallo Markus,

ZitatStaatsministeriums(ähmm, das ist doch ein Landesministerium  :o)
da hast du recht

Gut zu wissen. Dann reicht das NewWarnings und ich brauche nicht auf Updates prüfen. Macht die Sache wesentlich einfacher.
Besten Dank


KölnSolar

Hi Gerd,
ich hab das Gefühl, die wollen den Werbeeffekt von Corona nutzen. Für uns ändert sich meines Erachtens nichts. Die Funktion des "Corona-buttons" auf warnung.bund.de  ist nicht wirklich hilfreich. ob mit oder ohne push.
Grüße Markus
RPi3/2 buster/stretch-SamsungAV_E/N-RFXTRX-IT-RSL-NC5462-Oregon-CUL433-GT-TMBBQ-01e-CUL868-FS20-EMGZ-1W(GPIO)-DS18B20-CO2-USBRS232-USBRS422-Betty_Boop-EchoDot-OBIS(Easymeter-Q3/EMH-KW8)-PCA301(S'duino)-Deebot(mqtt2)-zigbee2mqtt

Christoph Morrison

Zitat von: KölnSolar am 26 Januar 2020, 10:20:01
Das wäre schlecht.  :( Hast Du einen Beleg ? Warum sollte der Staat einen App-Namen, der gleichlautend einem gewöhnlichen weiblichem Vornamen ist, schützen ?Das ist nicht richtig.

Ich hab das hier nicht vergessen, habe aber zum Verrecken nicht mehr finden können, wo ich gelesen habe, dass es diese Marke gibt. Stellte sich heraus: Ich habe in einer Zeitschrift des BBK gelesen, dass die Marke eingetragen werden soll, aber noch nicht ist. Inzwischen ist sie es aber (als Wort-Bildmarke). Dazu hat sich noch jemand NiNa als Markennamen in Klasse 38 (Telekommunikation) schützen lassen. MoWaS als Wort-Bildmarke auch.

Zitat von: KölnSolar am 26 Januar 2020, 10:20:01
Datenquellen sind: MoWaS, Katwarn, Biwapp, dwd, hochwassermeldungen. Nina die App u. Warnung.bund.de die Website als FrontEnd.

Soweit ich das BBK verstehe, ist MoWaS die Überkategorie einiger dieser Dienste, z.B. ist NINA der Teil des MoWaS, das eine Benachrichtigung über Mobile Benutzergeräte ermöglicht, genau wie warnungen.bund.de eben das Webfrontend ist. DWD und die Hochwassermeldungen sind wiederum Inputs in das MoWaS. Katwarn steht daneben, basiert auf WIND (ein Service irgendeiner Versicherung) und bezieht Infos von MoWaS und eigenen Quellen, z.B. versorgt die BASF Besucher und Mitarbeiter mit eigenen Meldungen, die nicht öffentlich sind. Daneben steht wiederum BIWAPP, wieder mit eigener Infrastruktur. Und erst seit 2019 oder so werden Meldungen zwischen den Systemen geteilt, vorher durfte man effektiv drei Apps haben (vier, wenn man KATRETTER noch nutzt).

Zitat von: KölnSolar am 26 Januar 2020, 10:20:01
Wenn dann Nina nicht sein darf, bin ich offen für Namensvorschläge, aber MoWaS kann es nicht sein...

Hätte die Bundesregierung MoWaS nicht auch schützen lassen (auch wenn man über das Thema Wort-Bildmarke diskutieren kann), wäre ich bei MoWaS geblieben. Tatsächlich würde ich das Modul lieber Zivilschutz oder CivilDefence oder so nennen, dann kann man nämlich thematisch auch andere Quellen einbinden ohne in irgendwelche Bredouillen zu kommen, egal ob rechtlicher oder thematischer Natur. Ich finde Zivilschutz ja schick, muss ja nicht immer alles englisch sein, zumal andere Länder auch andere Systeme haben (z.B. Hora, NL-Alarm (aktuelle schön mit Datenleck in der App) oder du hast halt Pech, wenn du im UK lebst, da gibt es nur ein paar alte Sirenen und NAWS.