Hallo Rudi,
ich habe selber gerade einen gemeinnützigen Verein gegründet. Die Satzung habe ich auf der Basis von gut recherchierten Vorschlägen aus dem Internet recherchiert und aufgebaut. Anschließend habe ich die Satzung dem für Vereinswesen zuständigen Abteilung unseres Finanzamtes zugeschickt, und die dortige Dame hat den Passus über die Gemeinnützigkeit geprüft und mich dabei beraten, welche Änderungswünsche sie für erforderlich hält, damit sie eine Freistellungsbescheinigung im Zuge der steuerlichen Neuerfassung ausstellen kann. Ich habe hier 2 Runden gedreht, bis alles gepasst hat. Der Zweck des Vereins orientiert sich dabei nicht ausschließlich an den tatsächlichen Tätigkeiten (damit will ich sagen: kein freie Formulierungen sinnvoll) - für das Finanzamt ist es wesentlich wichtiger, dass der Zweck des Vereins einer aus der Liste ist, die Du bei §52 AO (2) findest. Ich würde tippen, Softwareentwicklung ist am besten unter "Förderung von Wissenschaft und Forschung" bzw. "Förderung von Bildung" aufgehoben.
Einen Anwalt kann ich nicht empfehlen. Typischerweise kommen hier nur höhere Kosten auf einen zu, und ich weiß aus Erfahrung, dass Finanzamt und das Vereinsregister wesentlich freundlicher und engagierter sind, wenn sie keinen Profi, sondern einen Laien vor sich wissen.
Ganz wichtig ist aber, dass Du in der Vereinsaktivität nichts tust, was die einmal erteilte Gemeinnützigkeit wieder gefährdet - also kostenpflichtige Schulungen, Ausbildungen etc. dürfen dann nicht sein! Weitere Infos:
http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm#15 - das alles kommt dann in der Betriebsprüfung ans Licht, die zunehmend auch bei gemeinnützigen Vereinen durchgeführt wird.
Typische Fehler, die die Gemeinnützigkeit verletzen, sind:
- Fehlen einer ordnungsgemäßen Buchhaltung und steuerstrafrechtlich relevantes Handeln der Verantwortlichen,
- Verstoß gegen das Selbstlosigkeitsgebot, d.h. Verwendung der Mittel der NPO für satzungsfremde, z.B. private, Zwecke,
- Verdeckte Gewinnausschüttungen,
- Unangemessen hohe Geschäftsführergehälter bei gGmbHs,
- Ausstellen von Gefälligkeitsspendenbescheinigungen,
- Zahlung überhöhter Vergütungen an Vorstände,
- Zahlung überhöhter Honorare an Dienstleister,
- Zahlung von Vergütungen an Vorstände ohne entsprechende Satzungsgrundlage,
- Fehler in der Satzungsgestaltung,
- Verstoß gegen das Ausschließlichkeitsprinzip, z.B. durch eine übermäßige wirtschaftliche oder politische Betätigung,
- Verstoß gegen bankaufsichtsrechtliche Vorgaben der BaFin, z.B. bei der Annahme oder Ausgabe von Darlehen
Aussgaben des Vereins dürfen der Satzung und dem satzungsgemäßen Zweck NICHT widersprechen.
Interessant:
http://www.ifross.org/artikel/joomla-verein-klagt-anerkennung-seiner-gemeinn-tzigkeit (es gibt aktuell keine höchstrichterliche Entscheidung zum Thema Software Entwicklung im Rahmen gemeinnütziger Vereine, d.h. auch ein Anwalt wird hier zunächst noch in einer rechtlichen Unsicherheitssituation beraten).
Auch:
https://www.hanse.de/satzung.html bzw.
https://hasi.it/site/satzung/Viel Erfolg dabei!
Yil