Rechtsanwalt gesucht

Begonnen von rudolfkoenig, 09 November 2016, 20:20:56

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rudolfkoenig

Damit unsere Satzung keine unsinnigen Formulierungen enthaelt und der Gemeinnuetzigkeit vollstaendig entspricht, sind wir auf der Suche nach einem Rechtsanwalt mit entsprechender Erfahrung. Falls jemand einen mit besonderen Kenntnissen im Vereinsrecht kennt, bitte mir Bescheid geben, gerne per direkten Email. Internetsuche kennen wir auch, aber da habe ich persoenlich schon mal eine schlechte Erfahrung gemacht, deswegen die Frage hier im Forum.

sbiermann

Einen konkreten Anwalt kenne ich nicht, aber was evtl. eine Möglichkeit wäre um an einen Anwalt zu kommen ist die zuständige Anwaltskammer um eine Liste mit Anwälten zu bitten deren Schwerpunkt/Fachbereich Vereinsrecht ist. Die Anwaltskammer gibt aber keine Empfehlung welcher Anwalt davon gut ist oder nicht, aber zu mindestens hat man dann schon einmal eine Liste mit potentiellen Anwälten mit dem entsprechenden Schwerpunkt. Diese Liste könnte man durch Internetsuche weiter eingrenzen.

Prof. Dr. Peter Henning

Rudi,

ich kann von der Beauftragung eines Anwalts nur abraten, damit seid Ihr schon einmal auf die Nase gefallen. Kein Anwalt wird nämlich eine entsprechende Garantie übernehmen, das Geld kann man also sparen.

Sinn und Unsinn von Formulierungen haben wir reichlich diskutiert. Wenn Ihr den von mir und anderen vorgetragenen Argumenten nicht traut, solltet Ihr besser den Vorstand des nächstbesten Kleingartenvereins fragen, als einen Anwalt.

Die Gemeinnützigkeit wird vom Finanzamt geprüft, dafür sind die zuständig und müssen auch beraten. So lange Ihr an dem Vereinszweck der bestehenden Satzung nichts herumschraubt, ist das auch nicht in Gefahr. Gemeinnützigkeit wird auch immer rückwirkend geprüft - und zwar am Vereinshandeln festgemacht, nicht an der Satzung.

LG

pah

Alexander Bauer

Hallo Rudi,

dem Post von

Zitat von: Prof. Dr. Peter Henning am 11 November 2016, 16:28:24
Die Gemeinnützigkeit wird vom Finanzamt geprüft, dafür sind die zuständig und müssen auch beraten. So lange Ihr an dem Vereinszweck der bestehenden Satzung nichts herumschraubt, ist das auch nicht in Gefahr. Gemeinnützigkeit wird auch immer rückwirkend geprüft - und zwar am Vereinshandeln festgemacht, nicht an der Satzung.

kann ich nur zustimmen. Die Gemeinnützigkeit ist ein steuerliches Thema. Für die Beratung von Beratung von gemeinnützigen Vereinen gibt es spezialisierte Kanzleien, wobei
sich da die Frage stellt, wie die richtige zu finden. Im übrigen sind die Stundensätze dann auch entsprechend hoch.

Wichtig ist das tatsächliche Vereinshandeln. Alle drei Jahre soll das Finanzamt die Gemeinnützigkeit durch eine entsprechende Steuererklärung prüfen. Neben den Gewinnermittlungen mit den vier Bereichen eines gemeinnützigen Vereins legte das Finanzamt immer großen Wert auf die Protokolle der Mitgliederversammlungen, die waren denen fast wichtiger als die Steuererklärung.

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Yil

Hallo Rudi,

ich habe selber gerade einen gemeinnützigen Verein gegründet. Die Satzung habe ich auf der Basis von gut recherchierten Vorschlägen aus dem Internet recherchiert und aufgebaut. Anschließend habe ich die Satzung dem für Vereinswesen zuständigen Abteilung unseres Finanzamtes zugeschickt, und die dortige Dame hat den Passus über die Gemeinnützigkeit geprüft und mich dabei beraten, welche Änderungswünsche sie für erforderlich hält, damit sie eine Freistellungsbescheinigung im Zuge der steuerlichen Neuerfassung ausstellen kann. Ich habe hier 2 Runden gedreht, bis alles gepasst hat. Der Zweck des Vereins orientiert sich dabei nicht ausschließlich an den tatsächlichen Tätigkeiten (damit will ich sagen: kein freie Formulierungen sinnvoll) - für das Finanzamt ist es wesentlich wichtiger, dass der Zweck des Vereins einer aus der Liste ist, die Du bei §52 AO (2) findest. Ich würde tippen, Softwareentwicklung ist am besten unter "Förderung von Wissenschaft und Forschung" bzw. "Förderung von Bildung" aufgehoben.

Einen Anwalt kann ich nicht empfehlen. Typischerweise kommen hier nur höhere Kosten auf einen zu, und ich weiß aus Erfahrung, dass Finanzamt und das Vereinsregister wesentlich freundlicher und engagierter sind, wenn sie keinen Profi, sondern einen Laien vor sich wissen.

Ganz wichtig ist aber, dass Du in der Vereinsaktivität nichts tust, was die einmal erteilte Gemeinnützigkeit wieder gefährdet - also kostenpflichtige Schulungen, Ausbildungen etc. dürfen dann nicht sein! Weitere Infos: http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htm#15 - das alles kommt dann in der Betriebsprüfung ans Licht, die zunehmend auch bei gemeinnützigen Vereinen durchgeführt wird.

Typische Fehler, die die Gemeinnützigkeit verletzen, sind:

  • Fehlen einer ordnungsgemäßen Buchhaltung und steuerstrafrechtlich relevantes Handeln der Verantwortlichen,
  • Verstoß gegen das Selbstlosigkeitsgebot, d.h. Verwendung der Mittel der NPO für satzungsfremde, z.B. private, Zwecke,
  • Verdeckte Gewinnausschüttungen,
  • Unangemessen hohe Geschäftsführergehälter bei gGmbHs,
  • Ausstellen von Gefälligkeitsspendenbescheinigungen,
  • Zahlung überhöhter Vergütungen an Vorstände,
  • Zahlung überhöhter Honorare an Dienstleister,
  • Zahlung von Vergütungen an Vorstände ohne entsprechende Satzungsgrundlage,
  • Fehler in der Satzungsgestaltung,
  • Verstoß gegen das Ausschließlichkeitsprinzip, z.B. durch eine übermäßige wirtschaftliche oder politische Betätigung,
  • Verstoß gegen bankaufsichtsrechtliche Vorgaben der BaFin, z.B. bei der Annahme oder Ausgabe von Darlehen

Aussgaben des Vereins dürfen der Satzung und dem satzungsgemäßen Zweck NICHT widersprechen.

Interessant: http://www.ifross.org/artikel/joomla-verein-klagt-anerkennung-seiner-gemeinn-tzigkeit (es gibt aktuell keine höchstrichterliche Entscheidung zum Thema Software Entwicklung im Rahmen gemeinnütziger Vereine, d.h. auch ein Anwalt wird hier zunächst noch in einer rechtlichen Unsicherheitssituation beraten).

Auch: https://www.hanse.de/satzung.html bzw. https://hasi.it/site/satzung/

Viel Erfolg dabei!

Yil
HM CCU2 mit ca. 35 HM-Komponenten inkl. Bausätzen
fhem auf RPi mit Sonos, EnOcean-CUL, ZWAVE-CUL und Bluetooth
Osram Lightify

rudolfkoenig

Vielen Dank an alle.
@Yil: ich kann deinen Eindruck nach und nach aus eigener Erfahrung bestaetigen. Und vielen Dank fuer die Tipps.

Yil

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andies

Für die Frage der Gemeinnützigkeit würde ich (wenn überhaupt noch, der Thread ist ja ziemlich alt) im Übrigen einen Steuerberater einschalten, keinen Anwalt. Deren Ausbildung ist für diesen Zweck viel besser geeignet.

Es gibt ja für das, was hier geschieht, genügend Vorbilder (Dante e.V., jedes Linux-Projekt).
FHEM 6.1 auf RaspPi3 (Raspbian:  6.1.21-v8+; Perl: v5.32.1)
SIGNALduino (433 MHz) und HM-UART (868 MHz), Sonoff, Blitzwolf, Somfy RTS, CAME-Gartentor, Volkszähler, Keyence-Sensor, Homematic-Sensoren und -thermostat, Ferraris-Zähler für Wasseruhr, Openlink-Nachbau Viessmann

Prof. Dr. Peter Henning

Für die meisten Dinge in der realen Welt gibt es Menschen, die das besser als ein Rechtsanwalt können.

LG

pah

rudolfkoenig

Sorry, die Sache hat sich inzwischen komplett erledigt, ich habe nur vergessen das Thema zu schliessen.