AudioAufnahme - Ruhestörung

Begonnen von AnonymousHolger, 07 November 2018, 20:57:27

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AnonymousHolger

Hallo,
ich habe mal eine etwas ungewöhliche Fragestellung.

In unserem Mehrparteienobjekt wohnt jemand, der wohl nicht mehr alleine wohnen sollte. Oftmals wird dann Nachts um zwischen 2:00-4:00 die gesamte Wohngemeinschaft mit schreien und massivem Lärm aus dem Bett geholt.
Ich würde daher gerne einmal sowas aufnehmen dann könnte ich auch mal abhören um zu verstehen, was die Person denn so schreit ... es geht in Richtung Beschimpfungen, bin aber im KomaHalbschlaf nicht in der LAge das zu entziffern.

Ich würde also gerne Nachts so von 02:00-04:00 (das sind die üblichen Zeiten) eine Aufnahme mitlaufen lassen, die alle 7 Tagen wieder überspielt wird.
Wenn es dann wieder auftritt, kann ich halt die Aufnahme entsprechend rausziehen.

Hat jemand mit so einem Aufsatz schon Erfahrung gesammelt ?

Ich habe FHEM sowohl auf Synology NAS als auch auf Raspi laufen. IP Kamera o.ä habe ich nicht und brauche ich auch nicht, ein günstiges Mikro liesse sich sicherlich irgendwie organisieren.

Bin für alle Tips dankbar.

Vielleicht geht es ja auch viel einfacher mit einem altem Android HAndy über FTTT ....

Gruss

Holger

Icinger

Nimm doch einfach einen dieser SleepRecorder fürs Handy.
Nimmt einfach auf, solange Lärm/Geräusche sind. Und wenns wieder ruhig wird, stoppt es die Aufnahme.
Verwende deine Zeit nicht mit Erklärungen. Die Menschen hören (lesen) nur, was sie hören (lesen) wollen. (c) Paulo Coelho

JoWiemann

Sei mal ehrlich. Du bist eher neugierig als das Du Dich gestört fühlt. Defakto handelt es sich um Ruhestörung. Also erst mal vielleicht mit dem Nachbarn sprechen oder, wenn das nicht geht, dann mit dem Vermieter. Eine Audioaufnahme ist definitiv eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte und ein Verstoß gegen die EU DSGVO.


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Grüße Jörg
Jörg Wiemann

Slave: RPi B+ mit 512 MB, COC (868 MHz), CUL V3 (433.92MHz SlowRF); FHEMduino, Aktuelles FHEM

Master: CubieTruck; Debian; Aktuelles FHEM

AnonymousHolger

.... es geht mir hier nur schlichtweg um Klärung technischer Möglichkeiten.

Jörg deinen sinnlosen Beitrag zum Thema kannste dir auch sparen. Ich glaube nicht das du die einbilden kannst, was ich gerne möchte ...

Oder ... stell dir vor ich will im Stall horchen wann die Sau furzt.


gerhardg

Zitat von: JoWiemann am 07 November 2018, 21:34:57Eine Audioaufnahme ist definitiv eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte und ein Verstoß gegen die EU DSGVO.


Nein, sein Nachbar muss sich schon bewusst sein das laute "Schreie" die eigene Wohnung verlassen.

AnonymousHolger

Icinger, die Idee mit dem Handy ist gut. Das probier ich mal aus.
Dann sehe ich auch gleich ob ich schnarche. Wusste bisher nicht dass es sowas gibt.