THZ Tecalor (LWZ Stiebel Eltron) Wärmepumpe -Optimierung und Erfahrungsaustausch

Begonnen von willybauss, 07 Februar 2015, 11:30:16

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TheTrumpeter

Zitat von: Skyler am 03 Dezember 2020, 07:09:31
Von daher hoffe ich, dass wenn es ein grundsätzliches Problem ist, ich da schon mit dem versteckten Mangel weiterkommen kann.
Was ich trotz alledem ja nicht hoffen will.
Keine Ahnung ob Du eine Rechtschutzversicherung hast. Typischerweise sind darin "Bauherren-Streitigkeiten" in den Standardtarifen ausgenommen. Aber Du kannst ja mal beginnen Dich in diese Richtung zu erkundigen. Kosten und Aufwand wirst Du in jedem Fall haben - auch im Falle einer Deckung durch die Rechtschutzversicherung.

Zitat von: Skyler am 03 Dezember 2020, 07:09:31
Aber warum bringt die Heizung, die Leistung, die sie beim erwärmen des WWs ja im Stande ist zu leisten (ohne Heizstab), beim normalen Heizen nicht auf die Straße  ??? :(
Warum kommst Du alleine im Polo mit 55PS den Berg kaum hoch und der M550d zieht samt Pferdeanhänger locker an Dir vorbei, obwohl der Dich in der Stadt nicht überholt hat?


Ergänzend:
Poste doch mal ein paar Plots von den kalten Tagen mit Verdichterdauerlauf ohne merklichen Anstieg der HK-Ist, in denen zusätzlich die Heissgastemperatur sowie Hoch- und Niederdrücke enthalten sind. Falls bignose82 noch mitliest, könnte der daraus vielleicht ableiten, ob es der Anlage "grundsätzlich gut geht" oder sie vielleicht doch irgendein Leiden hat.
Zumindest die Abtauzyklen schauen vernünftig aus, soviel sehe ich auch.
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kjmEjfu

Zitat von: TheTrumpeter am 03 Dezember 2020, 07:42:40
Keine Ahnung ob Du eine Rechtschutzversicherung hast. Typischerweise sind darin "Bauherren-Streitigkeiten" in den Standardtarifen ausgenommen. Aber Du kannst ja mal beginnen Dich in diese Richtung zu erkundigen. Kosten und Aufwand wirst Du in jedem Fall haben - auch im Falle einer Deckung durch die Rechtschutzversicherung.

Ich bleibe aus Erfahrung skeptisch. Das kommt schnell zu sowas wie "wann haben Sie denn meinen Mandanten zur Mangelbeseitigung schriftlich aufgefordert? Bis wann war die Frist gesetzt? Ach so, Sie haben sich nur erkundigt, ob das so in Ordnung ist. Dann scheint es ja keinen Handlungsbedarf gegeben zu haben." und schon geht es Richtung 50:50 Aufteilung von Kosten (inklusive derer für Nachbesserungen). Wobei der Handwerker dann noch den Vorteil hat, dass er sich zusätzliche Kosten von seiner Versicherung wiederholen kann, man selbst bleibt drauf sitzen.

Man könnte aber eine Erstberatung beim Anwalt machen, nach § 34 RVG kostet die maximal 226,10 Euro (inklusive Mehrwertsteuer. Achtung: Anwälte sprechen gerne von Stundensätzen/Honoraren ohne Mehrwertsteuer). Die Erstberatung hat aber den Nachteil, dass der Anwalt da nicht verpflichtet ist sich schlau zu machen (sprich einzulesen), sondern er darf auf allgemeinen Aussagen unterwegs sein. Ich würde in dem Fall einen guten Fachanwalt (für Baurecht) aussuchen, nicht den Wald und Wiesel Anwalt von Nebenan.

Grundsätzlich würde ich aber mal den Termin mit dem SE-Techniker abwarten, der kommt doch noch, oder? Die sind teilweise richtig gut und erzählen einem dann auch (vor allem wenn man sie mit Kaffee und Gebäck versorgt) gerne mal, was an der Anlage (also der gesamten Heizungsanlage inklusive Rohren) alles arg grenzwertig verbaut ist.
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willybauss

Zitat von: kjmEjfu am 03 Dezember 2020, 07:59:12
Ich bleibe aus Erfahrung skeptisch. Das kommt schnell zu sowas wie "wann haben Sie denn meinen Mandanten zur Mangelbeseitigung schriftlich aufgefordert? Bis wann war die Frist gesetzt? Ach so, Sie haben sich nur erkundigt, ob das so in Ordnung ist. Dann scheint es ja keinen Handlungsbedarf gegeben zu haben."...
Genauso stelle ich mir das auch vor. Wenn ich mir anschaue, wie träge oder gar nicht wir hier Daten und Informationen bekommen, dann würde ich "aus dem Bauch raus" schon eine versemmelte Mitwirkung an der Vertragsgestaltung unterstellen. Wenn ich mir eine Tüte Milch kaufe, dann schaue ich mir das Haltbarkeitsdatum an. Da können einem doch bei der teuersten Investition des ganzen Lebens nicht jegliche technische Randbedingungen so am Allerwertesten vorbei gehen, dass man hinterher sagen muss "keine Ahnung, habe mich auf Hausbauer und seinen Subunternehmer verlassen" ...

Gibt es die Mängelrügen von Anfang 2019 bis Ende 2020 schriftlich, und waren das dann wirklich Mängelrügen, oder nur "ich habe da mal eine Frage ..."???
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TheTrumpeter

Ich habe dazu selbst glücklicherweise noch keine Erfahrung, sehe das aber trotzdem etwas differenziert.

Ja, ihr (bzw. willybauss) habt Recht bzgl. der Spärlichkeit an Infos.
Ohne jemandem zu nahe treten zu wollen, das scheinbare Fehlen des teilweise nötigen technischen Verständnisses muss nicht am "nicht wollen" liegen, es kann auch am "nicht können" liegen.
Und egal welche Ursache es im hier konkret vorliegenden Fall hat, ich bleibe bei meiner Einschätzung, dass man von einem Laien NICHT erwarten kann all die technischen Unterlagen, die man ausgehändigt bekommt (oder auch nicht), im Detail durchzusehen, zu verstehen und zu hinterfragen.
Wenn mir jemand ein Gesamtpaket anbietet und verkauft, darf ich schon erwarten, dass dieses Gesamtpaket in sich stimmig ist und "funktioniert".
Der Vergleich mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Milch hinkt doch sehr, einerseits aus monetärer und andererseits aus technischer Sicht.

Wie gesagt befürchte ich eher ein Problem beim Auslegen was genau "es funktioniert" oder "es funktioniert nicht" bedeutet. Der Zuheizer bringt fast 9kW, der kann die Bude wahrscheinlich alleine heizen. Und ergänzend habe ich gerade noch folgende Zeile im Datenblatt gefunden:
"Empfohlene max. Norm-Heizlast des Gebäudes", bei der 304 ist die mit 7,5kW angegeben, bei der 404 mit 9kW.
Oder anders rum, wenn die Norm-Heizlast von seiner Bude die 7,5kW nicht überschreitet und die Berechnung mit halbwegs plausiblen Werten gemacht wurde (19°C im Wohnzimmer oder gar Bad erachte ich NICHT als plausibel), welche Schuld hat der Installateur dann? Keine. Und SE schreibt das sicher auch nicht zufällig hin, da wird schon irgendeine Berechnung bzgl. Heizstab-Einsatz zugrunde liegen.

Also sind wir wieder am Anfang, mit den bisher spärlichen Infos lässt sich weder weiter eingrenzen, ob die Anlage einfach "ein Problem" hat oder doch die Heizlast zu hoch ist. Und ob sie über der "Empfehlung" von SE liegt, wissen wir auch nicht. Und selbst wenn, es bleibt eine "Empfehlung" und keine klare Grenze.
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kjmEjfu

Zitat von: TheTrumpeter am 03 Dezember 2020, 09:09:05
Ich habe dazu selbst glücklicherweise noch keine Erfahrung, sehe das aber trotzdem etwas differenziert.

Ja, ihr (bzw. willybauss) habt Recht bzgl. der Spärlichkeit an Infos.
Ohne jemandem zu nahe treten zu wollen, das scheinbare Fehlen des teilweise nötigen technischen Verständnisses muss nicht am "nicht wollen" liegen, es kann auch am "nicht können" liegen.
Und egal welche Ursache es im hier konkret vorliegenden Fall hat, ich bleibe bei meiner Einschätzung, dass man von einem Laien NICHT erwarten kann all die technischen Unterlagen, die man ausgehändigt bekommt (oder auch nicht), im Detail durchzusehen, zu verstehen und zu hinterfragen.
Wenn mir jemand ein Gesamtpaket anbietet und verkauft, darf ich schon erwarten, dass dieses Gesamtpaket in sich stimmig ist und "funktioniert".

Jein ;-)
Das Problem ist, du führst als Bauherr ja explizite und implizite Abnahmen durch, das sind Rechtsakte.
Die Ansicht von Gerichten ist, wenn du diese Abnahmen nicht selber durchführen kannst, weil du kein Fachmann für die Themen bist, wieso holt man sich dann keinen Baugutachter o.ä. dazu?

Der gesunde Menschenverstand sagt natürlich: aber die müssen mir als Laien das doch so verkaufen, dass ich es verstehe und das Gesamtkonzept stimmig ist. Deshalb kann man heutzutage viele Dokumente zum Bau beim Verbraucherschutz überprüfen lassen, machen nur die wenigsten. Und teilweise trifft man auch dort auf Deppen oder Menschen mit Halbwissen.
Die guten unter den Baugutachtern (ob nun vom TÜV oder nicht) kosten leider viel Geld (wenn die nicht nur die Endabnahme machen sollen) und genau das hat man während des Baus nicht über. Bei uns wären das knapp 10k gewesen, dafür wäre der Gutachter aber auch mehrmals vor Ort gewesen, hätte alle Unterlagen (Ausführungspläne, Berechnungen, usw.) geprüft und so weiter.
Nachbar hat das Thema gerade. Günstige Wärmepumpe, kein Energiesparhaus und überall traditionelle Heizkörper. Haus wird halt nicht warm bzw. die E-Heizung springt halt sehr früh an. Hat sich auch nicht damit beschäftigt und ist davon ausgegangen, dass der Hausbauer eine vernünftige Lösung ausgedacht hat. Im ersten Gerichtstermin wurde er vom Richter gefragt, wieso er sich denn keine unabhängige Beratung (Gegencheck) geholt hat, wenn er davon keine Ahnung hat. Und wie er denn die Abnahme für die Heizungsanlage durchführen konnte, wenn er gar nicht weiß, worauf er da achten muss. Laut Anwalt kann man das wohl so sehen.

Aber ich fürchte, die Diskussion hilft ihm gerade nicht weiter.

Hab mal in unseren Unterlagen (zur THZ504) geschaut, da ist im EnEv-Ausweis ausgewiesen:
Jährlicher Primärenergiebedarf (Heizwert) 5925,56 (Heizung, Lüftung + WW)
Jährlicher Endenergiebedarf (Brennwert) 3291,68 (Heizung, Lüftung + WW)
Nennleistung (kW) ist mit 6,9 angegeben
sind aber 7h Nachtabsenkung drin berücksichtigt, was totaler Quatsch ist. Je genauer man sich das mit dem heutigen Wissen anschaut, desto mehr merkwürdige Angaben finden sich ;-)
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TheTrumpeter

Zitat von: kjmEjfu am 03 Dezember 2020, 10:17:07
Jein ;-)
Das Problem ist, du führst als Bauherr ja explizite und implizite Abnahmen durch, das sind Rechtsakte.
Die Ansicht von Gerichten ist, wenn du diese Abnahmen nicht selber durchführen kannst, weil du kein Fachmann für die Themen bist, wieso holt man sich dann keinen Baugutachter o.ä. dazu?
Ist das so, wenn man einen Generalunternehmer hat?
Der Generalunternehmer nimmt doch die Leistungen seiner Sub-Unternehmer ab. Müsste nicht dem schon das Problem auffallen?

Zitat von: kjmEjfu am 03 Dezember 2020, 10:17:07
Hab mal in unseren Unterlagen (zur THZ504) geschaut, da ist im EnEv-Ausweis ausgewiesen:
Jährlicher Primärenergiebedarf (Heizwert) 5925,56 (Heizung, Lüftung + WW)
Jährlicher Endenergiebedarf (Brennwert) 3291,68 (Heizung, Lüftung + WW)
Nennleistung (kW) ist mit 6,9 angegeben
sind aber 7h Nachtabsenkung drin berücksichtigt, was totaler Quatsch ist. Je genauer man sich das mit dem heutigen Wissen anschaut, desto mehr merkwürdige Angaben finden sich ;-)
Jetzt kommen zu den Äpfel und Birnen auch noch Bananen dazu...
Der "jährliche Energiebedarf" hat doch erstmal nix mit der Nennleistung der Anlage oder Heizleistung zu tun. Das eine ist die Summe über's Jahr, das andere ist die maximal zu erwartende Momentanleistung.
Wenn's bei Dir 365 Tage lang immer 0°C hat, wirst Du  eine geringe Momentanleistung brauchen, aber insgesamt hohe Heizkosten über's Jahr haben.
Wenn's Du nur das halbe Jahr heizen musst und es da die meisten Zeit auch wärmer als 5°C ist aber Tiefstwerte von -15°C hat, wirst Du eine hohe Momentanleistung brauchen, aber insgesamt wahrscheinlich geringe Heizkosten haben.
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Skyler

Zitat von: TheTrumpeter am 03 Dezember 2020, 07:42:40
Ergänzend:
Poste doch mal ein paar Plots von den kalten Tagen mit Verdichterdauerlauf ohne merklichen Anstieg der HK-Ist, in denen zusätzlich die Heissgastemperatur sowie Hoch- und Niederdrücke enthalten sind. Falls bignose82 noch mitliest, könnte der daraus vielleicht ableiten, ob es der Anlage "grundsätzlich gut geht" oder sie vielleicht doch irgendein Leiden hat.
Zumindest die Abtauzyklen schauen vernünftig aus, soviel sehe ich auch.
Anbei dann nochmal die gewünschten Plots als es grade -4,5 Grad waren. Ich habe extra auch nochmal mit in die Grafik aufgenommen, dass an dem Tag ja auch der Bivalenzpunkt auf 0 Grad gesetzt wurde, wodurch die Booster hauptsächlich liefen.
Die letzten 3 Plots sind dann von heute. also 6:45-12:45
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Skyler

Zitat von: kjmEjfu am 03 Dezember 2020, 10:17:07
Jein ;-)
Das Problem ist, du führst als Bauherr ja explizite und implizite Abnahmen durch, das sind Rechtsakte.
Die Ansicht von Gerichten ist, wenn du diese Abnahmen nicht selber durchführen kannst, weil du kein Fachmann für die Themen bist, wieso holt man sich dann keinen Baugutachter o.ä. dazu?

Der gesunde Menschenverstand sagt natürlich: aber die müssen mir als Laien das doch so verkaufen, dass ich es verstehe und das Gesamtkonzept stimmig ist. Deshalb kann man heutzutage viele Dokumente zum Bau beim Verbraucherschutz überprüfen lassen, machen nur die wenigsten. Und teilweise trifft man auch dort auf Deppen oder Menschen mit Halbwissen.
Die guten unter den Baugutachtern (ob nun vom TÜV oder nicht) kosten leider viel Geld (wenn die nicht nur die Endabnahme machen sollen) und genau das hat man während des Baus nicht über. Bei uns wären das knapp 10k gewesen, dafür wäre der Gutachter aber auch mehrmals vor Ort gewesen, hätte alle Unterlagen (Ausführungspläne, Berechnungen, usw.) geprüft und so weiter.
Nachbar hat das Thema gerade. Günstige Wärmepumpe, kein Energiesparhaus und überall traditionelle Heizkörper. Haus wird halt nicht warm bzw. die E-Heizung springt halt sehr früh an. Hat sich auch nicht damit beschäftigt und ist davon ausgegangen, dass der Hausbauer eine vernünftige Lösung ausgedacht hat. Im ersten Gerichtstermin wurde er vom Richter gefragt, wieso er sich denn keine unabhängige Beratung (Gegencheck) geholt hat, wenn er davon keine Ahnung hat. Und wie er denn die Abnahme für die Heizungsanlage durchführen konnte, wenn er gar nicht weiß, worauf er da achten muss. Laut Anwalt kann man das wohl so sehen.

Aber ich fürchte, die Diskussion hilft ihm gerade nicht weiter.

Hab mal in unseren Unterlagen (zur THZ504) geschaut, da ist im EnEv-Ausweis ausgewiesen:
Jährlicher Primärenergiebedarf (Heizwert) 5925,56 (Heizung, Lüftung + WW)
Jährlicher Endenergiebedarf (Brennwert) 3291,68 (Heizung, Lüftung + WW)
Nennleistung (kW) ist mit 6,9 angegeben
sind aber 7h Nachtabsenkung drin berücksichtigt, was totaler Quatsch ist. Je genauer man sich das mit dem heutigen Wissen anschaut, desto mehr merkwürdige Angaben finden sich ;-)

Wir hatten einen Baugutachter vom Bauherrenschutzbund, der sich zu Beginn die Vertragsunterlagen und dann auch in den wesentlichen Phasen die Gewerke angeschaut hat. Von seiner Seite kamen keine Hinweise auf die evtl. zu niedrigen Temperaturen oder aber das die Heizung zu schwach sein könnte.

Ich enthalte euch nicht absichtlich Informationen. Ich habe euch jetzt mal die entsprechenden Seiten aus dem Dokument gescreenshotet.
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zimb0

Zitat von: LeJoke am 02 Dezember 2020, 15:12:43
hi,

die Verbrauchswerte der THZ lt. Stiebel Anzeige würde ich sehr mit Vorsicht geniesen ...

  • Tageswerte "Day"sind (wie schon von anderer Seite angemerkt) wegen des unvollständigen carryovers auf die "Total" im Schitt 500 Wh zu hoch - reines Algorithmus"problem.
    Ich hab das mittlerweile per user readings und Statistik korrigert, aber der Aufwand lohnt eigentlich nicht
  • Die Gesamtwerte "Total" sind bei mir im Vegleich zum externen Stromzähler durchgängig um ca. 30% zu hoch - ich dachte Anfangs mein Installateur hat noch ein extra Kabel vom separaten Hausstromzähler gelegt ...
  • Die zu hohen "Totals" hängen ggf. mit Messungenauigkeit / flascher Verkabelung der Sensoren oder SW bug zusammen. Die Wärmeleistung Qel aus sGlobal kann ich "exakt" nachrechnen, wenn ich die Temperaturspreizung der Wärmepumpe * Durchfluss(Heizung) * Wärmekapazität Wasser nehme ...  mit der meiner Meinung nach korrekten Spreizung Heizungsvor-/rücklauf liegt die Qel in der Größenordnung 30% niedriger ...  elektrische Leistung sGlobal Pel ist auch ca. 30% niegriger als die Leisungsanzeige am externen WP-Stromzähler ...
  • Eine Wärmerückgewinnung wird selbst dann ausgegeben, wenn eine Sommerkasette verbaut und konfiguriert ist. Vermutlich wird irgendwie hier rein über Temperaturdifferenz und Luftmengen gerechnet ... 

Stromaufnahme der Lüfter

  • kannst Du Dir ggf. selber "kalibrieren" solange Du nichts an den Lüftungswegen-/auslässen / Filtern veränderst.
    Das Datenblatt gibt einen Zusammenhang Luftmenge vs. statischer Druck ...  Wenn Du z.B. eine F5 gg. F7 Filter wechselst wird die Anlage die Drehzahl nachregeln um die Luftmenge zu halten ... Stromverbrauch ändert sich dann geringfügig.
  • Mien Anlage hat eine Grundlast von ca. 15W - ohne Lüfter und ohne HK Pumpe

Bei Interesse kann ich die Daten / Graphen raussuchen und posten

Danke für die ausführlichen Infos, werde das mal nach und nach durchgehen :)
THZ504

TheTrumpeter

Zitat von: Skyler am 03 Dezember 2020, 12:42:12
Anbei dann nochmal die gewünschten Plots als es grade -4,5 Grad waren. Ich habe extra auch nochmal mit in die Grafik aufgenommen, dass an dem Tag ja auch der Bivalenzpunkt auf 0 Grad gesetzt wurde, wodurch die Booster hauptsächlich liefen.
Die letzten 3 Plots sind dann von heute. also 6:45-12:45
Ich sehe auf den Plots wg. der Skalierung recht wenig, aber im Vergleich zu dem Verhalten meiner Anlage kann ich keine groben Abweichungen erkennen. Heissgas steigt bei mir kontinuierlich mit der Vorlauftemperatur, aber bei der WW-Bereitung ist das bei Dir auch so.
Aber wie gesagt, ich kenne mich damit eigentlich nicht aus, ich kann nur sagen, dass es bei mir auf den ersten Blick vergleichbar aussieht.


Zu den übrigen Dokumenten:
Darin sehe ich noch immer kein Heizlast und auch keinerlei Hinweis auf die angeblichen 19°C Sollraumtemperatur.

Aber:
Die Berechnung sagt, Du brauchst gut 10.000kWh/a an Wärme, davon 5% (also 500kWh) über Zuheizer. Die übrigen 9500kWh von der Wärmepumpe.
Das ist jetzt (ohne Berücksichtigung etwaiger Spitzen) über 5x soviel wie der Energieausweis bei mir ergibt bzw. zwischen mehr als doppelt und mehr als 1,5x so viel ich in der Realität brauche.

Jetzt mache ich mal eine ganz grobe Überschlagsrechnung, die nur unter der Annahme zulässig ist, dass unser Standortklima halbwegs vergleichbar ist
Ich weiss nicht ob der Vergleich generell so zulässig ist oder ich da noch einen Denkfehler drin hab:

Meine 404 bringt je nach Betriebspunkt grob betrachtet mindestens 1/3 mehr Leistung als Deine 304, d.h. wenn meine 404 1h läuft, braucht die 304 1:20h um dieselbe Wärmemenge zu erzeugen. Da Dein Haus geschätzt 3x soviel Wärmemenge braucht wie meins, muss Deine Anlage 4:00h laufen, wenn meine 1h läuft.
Die letzten Tage hatte es bei uns konstant zwischen -5°C und -3°C, da ist meine Heizung im Schnitt ca. 7,5-8h/Tag gelaufen. Deine Heizung muss dann also 30,5-32h/Tag laufen, um genauso viel Wärme zu erzeugen.
Wenn Dein DeLorean gerade nicht funktioniert, wird das eher schwer.

Der Vergleich hinkt vielleicht auf den ersten Blick, weil ich 3x soviel Wärme für Dein Haus unterstelle. Warum ich das mache habe ich oben ausgeführt, lt. Energieausweis sind's 5x soviel, Dein "Prospektwert" (Energieausweis) ist aber immer noch 2x so hoch wie mein durchschnittlicher Realwert. Die Wahrheit wird daher irgendwo dazwischen liegen. Und wenn in dem "Prospektwert" die kolportierten 19°C zu Grunde liegen, wird's näher am Faktor 5 als an der 2 sein.
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Skyler

Zitat von: TheTrumpeter am 03 Dezember 2020, 14:21:26
Ich sehe auf den Plots wg. der Skalierung recht wenig, aber im Vergleich zu dem Verhalten meiner Anlage kann ich keine groben Abweichungen erkennen. Heissgas steigt bei mir kontinuierlich mit der Vorlauftemperatur, aber bei der WW-Bereitung ist das bei Dir auch so.
Aber wie gesagt, ich kenne mich damit eigentlich nicht aus, ich kann nur sagen, dass es bei mir auf den ersten Blick vergleichbar aussieht.


Zu den übrigen Dokumenten:
Darin sehe ich noch immer kein Heizlast und auch keinerlei Hinweis auf die angeblichen 19°C Sollraumtemperatur.

Aber:
Die Berechnung sagt, Du brauchst gut 10.000kWh/a an Wärme, davon 5% (also 500kWh) über Zuheizer. Die übrigen 9500kWh von der Wärmepumpe.
Das ist jetzt (ohne Berücksichtigung etwaiger Spitzen) über 5x soviel wie der Energieausweis bei mir ergibt bzw. zwischen mehr als doppelt und mehr als 1,5x so viel ich in der Realität brauche.

Jetzt mache ich mal eine ganz grobe Überschlagsrechnung, die nur unter der Annahme zulässig ist, dass unser Standortklima halbwegs vergleichbar ist
Ich weiss nicht ob der Vergleich generell so zulässig ist oder ich da noch einen Denkfehler drin hab:

Meine 404 bringt je nach Betriebspunkt grob betrachtet mindestens 1/3 mehr Leistung als Deine 304, d.h. wenn meine 404 1h läuft, braucht die 304 1:20h um dieselbe Wärmemenge zu erzeugen. Da Dein Haus geschätzt 3x soviel Wärmemenge braucht wie meins, muss Deine Anlage 4:00h laufen, wenn meine 1h läuft.
Die letzten Tage hatte es bei uns konstant zwischen -5°C und -3°C, da ist meine Heizung im Schnitt ca. 7,5-8h/Tag gelaufen. Deine Heizung muss dann also 30,5-32h/Tag laufen, um genauso viel Wärme zu erzeugen.
Wenn Dein DeLorean gerade nicht funktioniert, wird das eher schwer.

Der Vergleich hinkt vielleicht auf den ersten Blick, weil ich 3x soviel Wärme für Dein Haus unterstelle. Warum ich das mache habe ich oben ausgeführt, lt. Energieausweis sind's 5x soviel, Dein "Prospektwert" (Energieausweis) ist aber immer noch 2x so hoch wie mein durchschnittlicher Realwert. Die Wahrheit wird daher irgendwo dazwischen liegen. Und wenn in dem "Prospektwert" die kolportierten 19°C zu Grunde liegen, wird's näher am Faktor 5 als an der 2 sein.
Ja wie gesagt, Heizlast gibt es in dem Dokument nicht. Daher kann ich das auch nicht liefern.
Hier ist noch der Ausschnitt mit den 19 Grad, die einfach angenommen wurden.
Der Heizungsraum ist wie gesagt unbeheizt und es geht nur um EG/OG
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kjmEjfu

Wegen der 19°, da gibt es eine Vorschrift zu. Bei mir wurde im EnEv-Nachweis auch pauschal mit 19° gerechnet.


ZitatDer Gesamtenergiebedarf eines Gebäudes ergibt sich aus der Summe des Energiebedarfs der einzelnen Zonen.

Wohngebäude sind immer als Ein-Zonen-Modell zu betrachten.

Für die Berechnung nach DIN V 4108-3 von Wohngebäuden können gleichmäßig beheizte Teilbereiche mit Temperaturunterschieden von weniger als 4 K zu einer Zone zusammengefasst werden.

Wohnbereiche sind Bereiche, in denen eine durchschnittliche Innentemperatur von 19 °C (nach DIN V 4108-6) bzw. 20 °C (nach DIN V 18599-2) vorhanden ist.
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TheTrumpeter

Das ist jetzt vielleicht Wortklauberei, aber als Vorschrift betrachte ich das nicht.

Meine Interpretation dieses Ausschnitts (mehr kenne ich nicht):

Es sagt nur, dass
- alle Räume, die mit mindestens 19°C angenommen werden, als Wohnräume gelten. (Möglicherweise gibt es Förderungen, die von der Wohnnutzfläche abhängen. In der Vergangenheit gab's sowas in Österreich, da gab's dann ganz viele Kellerräume, die in Wahrheit Wohnräume waren.)
Wohnräume mit mindestens 19°C angenommen werden müssen.
- Räume mit weniger als 4K Temperaturunterschied nicht separat berechnet werden müssen, d.h. es müsste beispielsweise nicht zwischen Wohnzimmer und Badezimmer unterschieden werden.
- es nicht erlaubt ist z.B. ein Schlafzimmer mit 16°C zu rechnen, egal wie sehr man versucht glaubhaft zu machen, dass man beim Schlafen gerne ganz warm angezogen und fest zugedeckt ist. Schlafzimmer ist Wohnraum und daher mit (mindestens) 19°C zu rechnen.

Es sagt nach meinem Verständnis aber nicht, dass die Berechnung mit 19°C durchgeführt werden muss.
Aber auch hier: Möglicherweise gibt es Förderungen, die vom Energieverbrauch abhängig sind. Dafür ist es natürlich sinnvoll mit möglichst geringer Temperatur zu rechnen. (Beispielsweise erfordert meine "Passivhaus"-"Förderung" (in Anführungszeichen, weil es nix geschenkt gibt, sondern nur einen güstigen Kredit) eine Wärmebedarf von höchstens 10kWh/a/m². In meinem Energieausweis ist trotzdem raumindividuell mit 20-24°C gerechnet worden.)
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willybauss

Ihr habe vermutlich immer noch die Idee, dass ein Hausverkäufer mir ein Haus verkaufen will, mit dem ich glücklich und zufrieden bin. Das ist gar nicht seine Aufgabe! Die Aufgabe des Hausverkäufers ist dieselbe wie die des Milchtütenabfüllers: Geld verdienen. Je mehr desto besser. Wenn man dazu Häuser verkaufen muss, dann macht man das notgedrungen, aber eigentlich will man ja nur das Geld... Aber auch dabei verdient man um so mehr, je billiger das Haus zu erstellen ist (solange der Verkaufspreis fix ist). Und am billigsten wird es halt, wenn man die Heizung sparsam auslegt (das Thema Folge-/Heizkosten hatte man ja im Vertrag elegant unpräzise formuliert ...), einen Heizungs-Subunternehmer beauftragt und auch ihm nur so viel zahlt, dass er keine Lust hat, dafür auch noch aufwändige Berechnungen anzustellen, die seine Kostenrechnung völlig ruinieren würden.

Wer bei sechsstelligen Summen noch unhinterfragt an das Gute im Menschen glaubt, der hat offenbar vorher nie an billigeren Objekten die o.g. Erfahrungen gemacht. Ich schon - zum Glück.

Auch nicht zu vergessen: der Kunde, der einmal ein Haus gekauft hat, kommt sowieso nie wieder - wer baut schon zwei Häuser. Also ist seine Zufriedenheit nicht unbedingt das Wichtigste. Ja, es gibt auch Firmen, die anders (aka "seriös") arbeiten. Dies gilt es vorvertraglich herauszufinden. Mein Verkäufer wollte mir Referenzadressen geben von Kunden, die nur Gutes über ihn erzählen. Hinterher, als mein Haus fertig war, erfuhr ich, dass "Gutes erzählen" mit Bargeld belohnt wird, wenn daraufhin ein Interessent ein Haus kauft. Soviel zum Thema "seriös"... Ich habe mir deshalb selbst Kunden dieses Hausherstellers gesucht, die nicht geschmiert waren. Dann wusste ich, worauf ich achten muss und habe an den entscheidenden Stellen vor- und nachvertraglich den Daumen drauf gehalten. Das ging einmal bis zum Baustopp, weil der Sanitärheini sich nicht an den vertraglichen Leistungsumfang halten wollte. Das war teilweise hart, hat aber funktioniert.
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Skyler

Ja bei meinem "nächsten" Haus werde ich sicherlich auf solche Dinge achten. Jetzt ist es dafür aber natürlich zu spät und es lässt sich nur bedingt noch ändern.
Was das Bauunternehmen angeht, haben wir aus unserer Sicht ein sehr gutes, lokales genommen mit sehr guten Referenzen (auch im Bekanntenkreis). Auch unser direkter Ansprechpartner war und ist auch immer noch stets erreichbar und bemüht schnellstens eine Lösung zu finden.

Von daher unterstelle ich da jetzt erstmal wirklich keine Absicht. Auch der Heizungsbauer macht einen guten Eindruck und hat hier wie gesagt auch schon 2-3 Tage mit Fehlersuche und -analyse verbracht.

Aber wie du natürlich richtigerweise sagst, geht es allen erstmal darum Geld zu verdienen und zwar maximal viel.

Werde jetzt morgen nochmal bei SE nachhören, wann der Techniker da vorbei schaut.
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