Z-Wave Zwischenstecker für Balkonkraftwerk

Begonnen von Zergman, 08 April 2022, 15:00:15

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Zergman

Zitat von: Wernieman am 04 Mai 2022, 18:48:53
Da Stromführende Verbindungen isoliert sein müssen, aber bei einem Stecker nicht gegeben sind .....
Der Schuko Stecker ist dafür ausgelegt, das der Strom von der Dose zum Stecker fliest, im Balkonkraftwerk ist es aber genau anders herum. In dafür ausgelegten Steckern sind deshalb BEIDE Teie isoliert ...

Soweit ich das verstanden habe, ist doch genau für diesen Fall der NA-Schutz im Wechselrichter vorgesehen. Der Schaltet die "Stromerzeugung" ab, sobald die Phase oder/und die Erde wegfallen. Den Wechselrichtern, mit denen ich bis jetzt zu tun hatte, lag ein Zertifikat bei, dass sie den NA-Schutz laut VDE erfüllen. Darin stand, dass sie innerhalb von ca. 150ms abschalten. Das ist zwar langsamer als ein FI aber da muss man schon sehr schnell sein, um in der Zeit an den Pins des Schukosteckers anzufassen.  ;)

Wernieman

... und wenn Du im Ausgesteckten zustand beide Anfasst?

Wie schon gesagt: Solange niemand nachprüft, geht es gut. Wenn aber mal ......
- Bitte um Input für Output
- When there is a Shell, there is a Way
- Wann war Dein letztes Backup?

Wie man Fragen stellt: https://tty1.net/smart-questions_de.html

rob


Zergman

#18
interessantes Zitat aus dem Artikel:

ZitatDeshalb engagierte sich die DGS in einem Arbeitskreis der DKE (Deutsche Kommission Elektrotechnik), der einen Normenentwurf für steckerfertige Solargeräte hervorbringen sollte.

Das heisst für mich, dass es bis jetzt noch gar keine Norm gibt, die den Anschluss von Balkonkraftwerken regelt. Deshalb finde ich vieleicht auch nichts.  ;)

Nobbynews

#19
Zitat von: Zergman am 18 Mai 2022, 07:07:47
interessantes Zitat aus dem Artikel:

Das heisst für mich, dass es bis jetzt noch gar keine Norm gibt, die den Anschluss von Balkonkraftwerken regelt. Deshalb finde ich vieleicht auch nichts.  ;)
Na ja, ich würde mal sagen, dass das ein wenig aus dem Zusammenhang gerissen ist.
Wenn ich das richtig verstehe, sieht aktuell die Normung in der Auslegung des VDE so aus, dass bei regelkonformen Aufbau eine Einspeisesteckdose erforderlich ist.
ZitatAuch in Deutschland schließen viele ihre Anlage per Schuko an – verlassen damit aber den normgerechten Pfad.

Der einleitende Satz mit Hinweis auf eine neue Produktnorm
ZitatDie Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) hat versucht, den Anschluss von "Balkonkraftwerken" genannten kleinen Photovoltaikanlagen mit handelsüblichem Schuko-Stecker in einer neuen Produktnorm unterzubringen.
beschreibt das Ziel der Normungsarbeit.
ZitatDeshalb engagierte sich die DGS in einem Arbeitskreis der DKE (Deutsche Kommission Elektrotechnik), der einen Normenentwurf für steckerfertige Solargeräte hervorbringen sollte. Ziel war es, den Schuko-Stecker als normgerechte Lösung unterzubringen.
Erreicht wurde lediglich, dass der Anschluß der Schuko-Stecker in den Anhang aufgenommen wurde.
ZitatDer Kompromiss: Der Schuko-Stecker ist zunächst in den informellen Anhang gelangt.

Jetzt erscheint zunächst der Gelbdruck der Norm und im Einspruchsverfahren wird man sehen, was letzlich davon übrig bleibt.
Bis zum Weißdruck ist es noch ein langer Weg.




Wolle02

Meine Herren wird das alles hier von Hobbyjuristen zerredet. Mit dem eigentlichen Thema hat das hier schon lange nichts mehr zu tun. Aber wenn hier sowieso schon alles "off Topic" ist, dann empfehle ich mal den allerletzten Satz des Heise-Artikels genau zu lesen; insbesondere den Teil nach dem Gedankenstrich.

Was hier alle so schön über einen Kamm scheeren, muss man richtigerweise etwas differenzierter betrachten. Der VDE ist weder Teil der Exekutiven noch der Legislativen. Er kann also weder Verordnungen noch Gesetze erlassen. Auch sind ihm diese Befugnisse von der öffentlichen Hand nicht verliehen. Es ist also was eine "Erlaubnis" angeht völlig Mumpitz was der VDE sagt. Auch ein Netzbetreiber hat keine dicken Backen zu machen, weil seine Zuständigkeit am Stromzähler endet und schlicht keine Genehmigungspflicht für den Betrieb einer steckerfertigen PV-Anlage besteht; es besteht lediglich eine Anmeldepflicht!
Auch das Argument der "anerkannten Regeln der Technik" greift nicht, da der VDE hier kein Alleinstellungsmerkmal besitzt.  Auch den Standpunkt und die Ausführungen der DGS kann man durchaus unter "anerkannte Regeln der Technik" subsumieren.

Anders sieht es beim Thema Versicherung aus. Da die VDE Normen durchaus als "anerkannte Regeln der Technik" gelten, wird sich der Versicherer im Schadensfall nicht an eine Leistungspflicht gebunden fühlen, wenn sich herausstellt, dass die steckerfertige PV-Anlage nicht normgerecht angeschlossen wurde. Da wird es dann keine Rolle spielen, dass andere Verbände etwas anderes sagen. Der Streit vor Gericht ist dann vorprogrammiert.

Es ist also durchaus ok seine steckerfertige PV Anlage mit einem Schukostecker zu betreiben, sofern die Sicherungsmaßnahmen (NA-Schutz) beachtet werden!
Wer etwas anderes behauptet, der möge bitte nicht nur seine Meinung kundtun, sondern diese mit Gesetzen und/oder Verordnungen belegen in denen steht, dass man eine steckerfertige PV-Anlage nicht mit einem Schukostecker betreiben darf! Und nochmal der Hinweis: VDE-Normen haben keinen (!) Gesetzescharakter.

Ich selber werde meine steckerfertige PV-Anlage auch von einem Elektriker fest ans Hausnetz anschließen lassen, aber bis der Zeit hat betreibe ich sie solange mit einem Schukostecker.

Nobbynews

#21
Zitat von: Wolle02 am 18 Mai 2022, 14:53:47
VDE-Normen haben keinen (!) Gesetzescharakter.
Selbst ins Kinie geschossen.
Vom VDE kommen maximal Richtlinien.
Normen kommen ausschließlich vom DIN und können durchaus Gesetzescharakter haben.

Warum habe ich wohl geschrieben "in der Auslegung des VDE"??

Aber es gibt noch andere Fachverbände, die durchaus sehr wohl weitreichende Regularien verfasst haben, die als anerkannte Regeln der Technik angesehen werden und eingehalten werden, so z.B DVGW, FGSV, TÜV für Personenbeförderung etc.

Insofern kann ich dazu nur sagen: "Ziemlich dünnes Eis".

Duck und wech......

Hermann

Noch mal !!!!!!!!!!!!

Doch mit den Vorteilen eines Balkonkraftwerks übernimmt der Nutzer auch die Verantwortung für die Sicherheit und den Schutz gegenüber sich und andere.
Um dieser Verantwortung nachzukommen, ist es zu empfehlen , die Normen des Vereins ,,VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik" einzuhalten.

Im Ernstfall kann der Betreiber damit nachweisen, dass er sich durch Einhaltung der VDE Norm an die allgemein anerkannten Regeln der Technik gehalten hat und damit rechtliche Nachteile vermeiden.

Jeder Richter wir die anerkannten Regeln der  Technik  als Masstab nehmen, es sei denn der Betreiber kann nachweisen das seine Maßnahmen genau so gut oder besser sind.

Ich kann nur  sagen viel Erfolg!

Die Einspeistung über SUKO Stecker ist nicht Regelkonform.. Punkt !!!
Schöne Grüße aus dem Münsterland
PI3+ Fritzbox , Homematic , FS20 , 1Wire , Shelly , EspXXXX , Duofern

gamauf

Hat schon jemand herausgefunden, ob der fibaro wall plug auch eingespeiste Energie messen kann?

Timo

Ich wollte das Thema mal wieder hochwerfen.
Gibt es mittlerweile einen Stecker der das kann?