Abmahnung: Persönlichkeitsverletzung Datenschutz "Google Fonts"

Begonnen von TomLee, 13 Oktober 2022, 17:07:38

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TomLee

Hallo,

hier gibts doch genug Spezis, vor rd. etwas mehr als einem halben Jahr hab ich auf biegen und brechen (weil es liegt mir einfach nicht) aus meiner alten, bescheidenen Website eine etwas weniger bescheidene Website "gebastelt" und halt den Google-Font direkt über Google eingebunden.

Ein Screenshot mit Datum (13.09.2022) und des hervorgehobenen Link (<link href="https://fonts.googleapis.com/css?family=Open+Sans:300,300i,400,400i,600,600i,700,700i|Muli:300,300i,400,400i,500,500i,600,600i,700,700i|Poppins:300,300i,400,400i,500,500i,600,600i,700,700i" rel="stylesheet">) liegt dem Schreiben bei.

Muss ich den Vögeln jetzt wirklich die geforderte Summe in Höhe von 170 EUR überweisen ?

Thomas

Wernieman

Guuute Frage .... am besten einen Anwalt fragen, der aber in der gleichen Höhe kostet.

Hinweis: Nicht in den bekannten "Webanwälten", die Webside berechnen kosten außerhalb der normalen Arbeitszeit und sind sehr teuer ....

Oder mal nach dem Schreiben im Netz suchen. Bei Massenabmahnungen .....

Und auch den Hintergrund: Ist die Seite rein Privat oder Beruflich? Aber s.o. Anwalt weiß es besser ...
- Bitte um Input für Output
- When there is a Shell, there is a Way
- Wann war Dein letztes Backup?

Wie man Fragen stellt: https://tty1.net/smart-questions_de.html

JoWiemann

Hm,

das wird ein spannendes Thema.

Grundsätzlich ist der Betreiber einer Webseite verpflichtet ein Impressum und eine Datenschutzinformation auf seiner Webseite/seinen Webseiten bereit zu stellen. Zu den Datenschutzinformationen gehören auch Hinweise zur Einbindung von Drittanbietern und der Übertragung von Daten, die es ihm ermöglichen eine Person zu identifizieren.

Klassische Themen sind immer wieder fehlende Hinweise zur Nutzung von Google Captcha und der damit verbundenen Übertragung von Personen beziehbaren Daten in USA. Schwierig ist hier die USA, da der Europäische Gerichtshof die Vereinbarung zum Privacy Shield gekippt hat. Somit ist grundsätzlich die Übertragung von Betroffene Daten in die USA als unzulässige zu betrachten.

Durch die dynamische Einbindung von Google Fonts wird die IP Adresse des aufrufenden Rechners übertragen. IP Adressen gelten als Personen beziehbare Daten. Über eine Übertragung in die USA muss der Betroffene informiert werden und es muss ihm die Möglichkeit gegeben werden dieser Übertragung zu wiedersprechen. Am Einfachsten, in dem er die Möglichkeit hat vor der Übertragung die Webseite zu verlassen.

Ob es sich in Deinem Fall um eine unlautere Massenabmahnung handelt müssen wohl Gerichte klären.

Festzustellen ist allerdings, dass die DSGVO (Englisch GDPR) zunehmend in Europa, auch gerichtlich, durchgesetzt wird. Bisher hat man sich eher auf große Firmen konzentriert. Allerdings ist zu erwarten das auch zunehmen kleinere Firmen, aber auch private Webseitenbetreiber, in den Fokus gelangen werden.

Grüße Jörg
Jörg Wiemann

Slave: RPi B+ mit 512 MB, COC (868 MHz), CUL V3 (433.92MHz SlowRF); FHEMduino, Aktuelles FHEM

Master: CubieTruck; Debian; Aktuelles FHEM

drhirn

Nicht zahlen, bevor du nicht einen Anwalt konsultiert hast.

War da eine "betroffene" IP-Adresse dabei? Wenn nein, müssen die zuerst einen liefern. Sonst kann das ja jeder behaupten.
Wenn eine dabei war, kannst du - falls vorhanden - die Webserver-Logs nach der IP durchforsten. Steht sie nicht drin, war der Vorwurf falsch. Steht sie drin, Anwalt.

In allen Fällen sofort die Google Fonts von lokal ausliefern.

In Österreich gibt's relativ viele Artikel zu dem Thema (futurezone.at, derstandard.at, Wirtschaftskammer). Ich weiß leider nicht, wie gut man die auf Deutschland umlegen kann. Dürfte nach kurzer Recherche aber nicht viel anders sein.

drhirn

Zitat von: JoWiemann am 13 Oktober 2022, 18:29:17
Grundsätzlich ist der Betreiber einer Webseite verpflichtet ein Impressum und eine Datenschutzinformation auf seiner Webseite/seinen Webseiten bereit zu stellen. Zu den Datenschutzinformationen gehören auch Hinweise zur Einbindung von Drittanbietern und der Übertragung von Daten, die es ihm ermöglichen eine Person zu identifizieren.

Private (=ohne kommerziellen Hintergrund) doch nicht, oder?

JoWiemann

Zitat von: drhirn am 13 Oktober 2022, 18:42:21
Private (=ohne kommerziellen Hintergrund) doch nicht, oder?

Das spielt keine Rolle. Jede Web Seite fällt unter das TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz). Es muss immer einen Verantwortlichen für den Inhalt und eine Datenschutzerklärung geben. Die Baukastenanbieter, Strato, IONOS, usw., binden diese Informationen normalerweise automatisch ein.

Im Web ist man einfach nicht privat, sondern Content-Anbieter.

Grüße Jörg
Jörg Wiemann

Slave: RPi B+ mit 512 MB, COC (868 MHz), CUL V3 (433.92MHz SlowRF); FHEMduino, Aktuelles FHEM

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drhirn

Tatsächlich. Oder zumindest fast jede:
ZitatEinzige Ausnahme sind Websites, die rein für den Privatgebrauch erstellt werden (beispielsweise eine gemeinsame Familien-Website).

JoWiemann

Jörg Wiemann

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TomLee

Bei mir gehts auf jedenfall um eine gewerbliche Seite.

In die Datenschutzerklärung hab ich damals (gedankenlos!) dieses "schlaue Plagiat" kopiert:


ZitatGoogle Web Fonts

Unsere Website verwendet Web Fonts von Google. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.

Durch den Einsatz dieser Web Fonts wird es möglich Ihnen die von uns gewünschte Darstellung unserer Website zu präsentieren, unabhängig davon welche Schriften Ihnen lokal zur Verfügung stehen. Dies erfolgt über den Abruf der Google Web Fonts von einem Server von Google in den USA und der damit verbundenen Weitergabe Ihre Daten an Google. Dabei handelt es sich um Ihre IP-Adresse und welche Seite Sie bei uns besucht haben. Der Einsatz von Google Web Fonts erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Als Betreiber dieser Website haben wir ein berechtigtes Interesse an der optimalen Darstellung und Übertragung unseres Webauftritts.

Das Unternehmen Google ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen "Privacy Shield" zertifiziert. Dieses Datenschutzübereinkommen soll die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleisten.

Einzelheiten über Google Web Fonts finden Sie unter: https://www.google.com/fonts#AboutPlace:about und weitere Informationen in den Datenschutzbestimmungen von Google: https://policies.google.com/privacy/partners?hl=de

kjmEjfu

Mal so grundsätzlich: da es hier um einen konkreten Fall geht, darf niemand dazu beraten, außer er/sie/es wäre - grob gesagt - Anwalt. Anonsten stellt das eine Rechtsberatung dar und diese unerlaubt durchzuführen ist in Deutschland sowohl strafbar als auch abmahnfähig.
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JoWiemann

Zitat von: kjmEjfu am 14 Oktober 2022, 08:03:22
Mal so grundsätzlich: da es hier um einen konkreten Fall geht, darf niemand dazu beraten, außer er/sie/es wäre - grob gesagt - Anwalt. Anonsten stellt das eine Rechtsberatung dar und diese unerlaubt durchzuführen ist in Deutschland sowohl strafbar als auch abmahnfähig.

Wer berät denn hier. Dies ist ein offener Austausch über Themen von allgemeinem Interesse. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?!

Grüße Jörg
Jörg Wiemann

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kjmEjfu

Zitat von: JoWiemann am 14 Oktober 2022, 08:39:14
Wer berät denn hier. Dies ist ein offener Austausch über Themen von allgemeinem Interesse. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?!

der Thread startet mit

ZitatMuss ich den Vögeln jetzt wirklich die geforderte Summe in Höhe von 170 EUR überweisen ?

Das reicht rechtlich leider aus.
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drhirn

Aber in weiterer Folge haben wir eigentlich nur Werbung für Anwälte gemacht ;D

Wernieman

Deshalb auch bei meinem ersten Beitrag zuerst der Hinweis: "Nimm Dir einen Anwalt!"
- Bitte um Input für Output
- When there is a Shell, there is a Way
- Wann war Dein letztes Backup?

Wie man Fragen stellt: https://tty1.net/smart-questions_de.html

rob

Zitat von: kjmEjfu am 14 Oktober 2022, 08:03:22
... Anonsten stellt das eine Rechtsberatung dar ...
Worauf basiert Deine Einschätzung?
Bin kein Rechtsanwalt. Nach meiner Kenntnis liegt eine Rechtsberatung gem. §1/§2 RDG vor, wenn es als Rechtsdienstleistung im Rahmen einer Haupt- oder Nebentätigkeit gewerbsmäßig angeboten wird und dann auch nur, wenn die Beratungen "über eine bloß schematische Rechts-anwendung hinausgehen" (BGH, 14.01.2016 - I ZR 107/14).

Ich denke, wir können hier munter weiter unsere Meinungen teilen und sagen, was man selbst in einem Fall wie diesem machen würde.

Zitat von: Wernieman am 14 Oktober 2022, 08:53:43
"Nimm Dir einen Anwalt!"
Würde ich auch so sehen. Aussitzen wird nicht gehen.
Das perfide an solchen Abmahnungen ist ja, dass man einerseits einem Zwang (zu handeln) unterworfen wird und andererseits der Rechtsanspruch eben nicht richterlich geprüft/ bestätigt ist.
Ähnlich bei einstweiligen Verfügungen oder Mahnverfahren. Erst beim Widerspruch kann es zur Klärung kommen. Und nur der Willkür wegen, hat man so oder so Ausgaben und kann für sich abwägen, was das kleinere Übel ist.

Lange Zeit wurde z.B. wegen sogen. "illegaler" Downloads abgemahnt was das Zeug hielt und in den Medien darüber berichtet. Dem Richter wurden wohl öfter seitenweise Protokolle mit IP vorgelegt und die Info gegeben, dass diese vollmaschinell über Scan-Verfahren "ermittelt" worden seien. Das Gericht erkannte dies wohl als Beweis an und begründete öfters sinngemäß "man könne dem technischen Verfahren grundsätzlich Glauben schenken". Was zu kuriosen Urteilen führte, wo der Anschlussinhaber nachweislich im Urlaub gewesen sei und die IP-Liste Fehler enthalten habe.
Erst mit dem BGH-Urteil zur Störerhaftung usw. wurde das besser. Abmahnungen sind imho ein zweischneidiges Instrument, je nachdem mit welcher Absicht es benutzt wird.

Leider ist der Name "Martin Ismail" recht häufig. Könnte mir aber vorstellen, dass er auch auf Facebook/ Whatsapp u. Co. präsent sein könnte. Wenn ja, hat er dort auch schon abgemahnt wg. der "Datenschutz-Schmerzen"?
Datenschutz ist eine wichtige Sache, keine Frage. Doch solche Abmahn-Aktionen schaden den legitimen Interessen und ihrer öffentlichen Wahrnehmung. In meinen Augen geht es dabei nur ums Geldverdienen.

kjmEjfu

Zitat von: rob am 15 Oktober 2022, 14:56:08
Bin kein Rechtsanwalt. Nach meiner Kenntnis liegt eine Rechtsberatung gem. §1/§2 RDG vor, wenn es als Rechtsdienstleistung im Rahmen einer Haupt- oder Nebentätigkeit gewerbsmäßig angeboten wird und dann auch nur, wenn die Beratungen "über eine bloß schematische Rechts-anwendung hinausgehen" (BGH, 14.01.2016 - I ZR 107/14).

ich glaube, du interpretierst das Urteil fehlerhaft, s. z.B. https://www.ferner-alsdorf.de/rechtsdienstleistungsgesetz-bundesgerichtshof-schraenkt-rechtsberatung-durch-nicht-anwaltliche-dienstleister-ein/

Aber letztlich ist es egal. Ich bin weder Admin, noch Diskussionsteilnehmer. Habe nur auf das Risiko hingewiesen.
Anwälte, die wegen der Google Fonts verklagen, sind halt grundsätzlich recht aktiv im Internet ...

Und damit bin ich auch wieder raus aus diesem Thread.
Migriere derzeit zu Home Assistant

rob

Zitat von: kjmEjfu am 15 Oktober 2022, 17:25:32
...Habe nur auf das Risiko hingewiesen...
Finde ich richtig und wichtig. Schließlich soll doch jeder seine Meinungen/ Hinweise kundtun dürfen. Bitte empfinde Deine Hinweise nicht herabgewürdigt, nur weil ich eine abweichende Sicht habe.

Zitat von: kjmEjfu am 15 Oktober 2022, 17:25:32
Und damit bin ich auch wieder raus aus diesem Thread.
Ich wollte Dich mit meiner Sicht nicht vergraulen.

VG
rob

viegener

Zitat von: JoWiemann am 13 Oktober 2022, 19:13:04
Das spielt keine Rolle. Jede Web Seite fällt unter das TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz). Es muss immer einen Verantwortlichen für den Inhalt und eine Datenschutzerklärung geben. Die Baukastenanbieter, Strato, IONOS, usw., binden diese Informationen normalerweise automatisch ein.

Im Web ist man einfach nicht privat, sondern Content-Anbieter.

Grüße Jörg


Auch wenn das für den ursprünglichen Fall nicht relevant ist, aber damit das nicht einfach so unwidersprochen stehenbleibt - Impressum etc sind für private Homepages nicht nötiwohl g (ABER: Kriterien dafür prüfen - z.B: hier: https://www.abmahnung.org/impressum-private-homepage/ - am besten bei mehreren Quellen).

Wie schon anderswo gesagt - Rechtsberatung ist auch so ein Minenfeld und dies ist keine solche...
Kein Support über PM - Anfragen gerne im Forum - Damit auch andere profitieren und helfen können

Wernieman

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CoolTux

Da scheinen wohl ganz viele betroffen zu sein. Gibt ne Menge Treffer diesbezüglich. Geht hier wohl um Datenschutz, und das darauf nicht hingewiesen wird das die Daten an Google nach Amerika gehen.
Du musst nicht wissen wie es geht! Du musst nur wissen wo es steht, wie es geht.
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My FHEM Git: https://git.cooltux.net/FHEM/
Das TuxNet Wiki:
https://www.cooltux.net

TomLee

ZitatGeht hier wohl um Datenschutz, und das darauf nicht hingewiesen wird das die Daten an Google nach Amerika gehen.

Wie ich oben schrieb hab ich aber auf der Seite in der Datenschutzerklärung darauf hingewiesen.

JoWiemann

Zitat von: TomLee am 21 Oktober 2022, 09:10:13
Wie ich oben schrieb hab ich aber auf der Seite in der Datenschutzerklärung darauf hingewiesen.

Nun, der Hinweis muss vor der Tat erfolgen. Ich muss also die Möglichkeit der Kenntnisnahme und der Zustimmung vor der Nutzung von Funktionen haben, die meine Daten in die Welt hinaus schicken.

Grüße Jörg
Jörg Wiemann

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TomLee

#22
ZitatNun, der Hinweis muss vor der Tat erfolgen.

Meine datenschutz.php hab ich nachweislich (siehe Anhang) vorher hochgeladen gehabt.

Die Kenntnisnahme wäre, wie ich dich verstehe, gegeben. Was die Zustimmung betrifft, hmmm, keine Vorsorge getroffen, ich mag auf meiner Seite aber auch nix mit Zustimmung, Cookies und dem ganzen Gedöhns. edit: bevor jetzt die Frage kommt ... die Font ist jetzt natürlich lokal eingebunden (nicht alle irgendwas versteh ich noch nicht  ;D)




JoWiemann

Zitat von: TomLee am 21 Oktober 2022, 17:54:42
Meine datenschutz.php hab ich nachweislich (siehe Anhang) vorher hochgeladen gehabt.

Da habe ich mich unglücklich ausgedrückt. Werden meine Daten, also hier meine IP, an Dritte übertragen muss mir dies mit dem Aufruf der Webseite mitgeteilt werden und zwar bevor die Übermittlung erfolgt. In diesem PopUp muss ich die Möglichkeit haben die Datenschutzhinweise lesen zu können, hier reicht zunächst der Hinweis über die Weitergabe der Daten, um dann abbrechen zu können oder um durch einen "akzeptieren" oder "weiter" Button der Übermittlung zuzustimmen. Wann Du Deine Datenschutzhinweise bereit gestellt hast ist hier unerheblich.

Grüße Jörg
Jörg Wiemann

Slave: RPi B+ mit 512 MB, COC (868 MHz), CUL V3 (433.92MHz SlowRF); FHEMduino, Aktuelles FHEM

Master: CubieTruck; Debian; Aktuelles FHEM

dieda

Komponenten:
Sensoren und Aktoren: FS20, Max!, Zigbee, Zwave
IODev:  Cul1101, MaxLan, ZWAVE, Deconz
Router: KD-Fritte (6360)
Sonstiges: Raspberries,  1x LMS,1 FHEM, 1 x zum Testen,  Logitech-Clients,  Onkyo, SamsungTV, Squeezebox, TabletUIs

TomLee


rob

... gestern auf heise.de gabs auch einen Artikel dazu: https://www.heise.de/news/Neue-Abmahnwelle-Wieder-gehen-Schreiben-wegen-Google-Fonts-raus-7322064.html
Interessant sind auch die Kommentare. Wenn das stimmt, dass die Website mit Google Chrome besucht und dies als Beweis aufgeführt wurde, wäre das in der Tat absurd :o ::)