Abmahnung: Persönlichkeitsverletzung Datenschutz "Google Fonts"

Begonnen von TomLee, 13 Oktober 2022, 17:07:38

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TomLee

Hallo,

hier gibts doch genug Spezis, vor rd. etwas mehr als einem halben Jahr hab ich auf biegen und brechen (weil es liegt mir einfach nicht) aus meiner alten, bescheidenen Website eine etwas weniger bescheidene Website "gebastelt" und halt den Google-Font direkt über Google eingebunden.

Ein Screenshot mit Datum (13.09.2022) und des hervorgehobenen Link (<link href="https://fonts.googleapis.com/css?family=Open+Sans:300,300i,400,400i,600,600i,700,700i|Muli:300,300i,400,400i,500,500i,600,600i,700,700i|Poppins:300,300i,400,400i,500,500i,600,600i,700,700i" rel="stylesheet">) liegt dem Schreiben bei.

Muss ich den Vögeln jetzt wirklich die geforderte Summe in Höhe von 170 EUR überweisen ?

Thomas

Wernieman

Guuute Frage .... am besten einen Anwalt fragen, der aber in der gleichen Höhe kostet.

Hinweis: Nicht in den bekannten "Webanwälten", die Webside berechnen kosten außerhalb der normalen Arbeitszeit und sind sehr teuer ....

Oder mal nach dem Schreiben im Netz suchen. Bei Massenabmahnungen .....

Und auch den Hintergrund: Ist die Seite rein Privat oder Beruflich? Aber s.o. Anwalt weiß es besser ...
- Bitte um Input für Output
- When there is a Shell, there is a Way
- Wann war Dein letztes Backup?

Wie man Fragen stellt: https://tty1.net/smart-questions_de.html

JoWiemann

Hm,

das wird ein spannendes Thema.

Grundsätzlich ist der Betreiber einer Webseite verpflichtet ein Impressum und eine Datenschutzinformation auf seiner Webseite/seinen Webseiten bereit zu stellen. Zu den Datenschutzinformationen gehören auch Hinweise zur Einbindung von Drittanbietern und der Übertragung von Daten, die es ihm ermöglichen eine Person zu identifizieren.

Klassische Themen sind immer wieder fehlende Hinweise zur Nutzung von Google Captcha und der damit verbundenen Übertragung von Personen beziehbaren Daten in USA. Schwierig ist hier die USA, da der Europäische Gerichtshof die Vereinbarung zum Privacy Shield gekippt hat. Somit ist grundsätzlich die Übertragung von Betroffene Daten in die USA als unzulässige zu betrachten.

Durch die dynamische Einbindung von Google Fonts wird die IP Adresse des aufrufenden Rechners übertragen. IP Adressen gelten als Personen beziehbare Daten. Über eine Übertragung in die USA muss der Betroffene informiert werden und es muss ihm die Möglichkeit gegeben werden dieser Übertragung zu wiedersprechen. Am Einfachsten, in dem er die Möglichkeit hat vor der Übertragung die Webseite zu verlassen.

Ob es sich in Deinem Fall um eine unlautere Massenabmahnung handelt müssen wohl Gerichte klären.

Festzustellen ist allerdings, dass die DSGVO (Englisch GDPR) zunehmend in Europa, auch gerichtlich, durchgesetzt wird. Bisher hat man sich eher auf große Firmen konzentriert. Allerdings ist zu erwarten das auch zunehmen kleinere Firmen, aber auch private Webseitenbetreiber, in den Fokus gelangen werden.

Grüße Jörg
Jörg Wiemann

Slave: RPi B+ mit 512 MB, COC (868 MHz), CUL V3 (433.92MHz SlowRF); FHEMduino, Aktuelles FHEM

Master: CubieTruck; Debian; Aktuelles FHEM

drhirn

Nicht zahlen, bevor du nicht einen Anwalt konsultiert hast.

War da eine "betroffene" IP-Adresse dabei? Wenn nein, müssen die zuerst einen liefern. Sonst kann das ja jeder behaupten.
Wenn eine dabei war, kannst du - falls vorhanden - die Webserver-Logs nach der IP durchforsten. Steht sie nicht drin, war der Vorwurf falsch. Steht sie drin, Anwalt.

In allen Fällen sofort die Google Fonts von lokal ausliefern.

In Österreich gibt's relativ viele Artikel zu dem Thema (futurezone.at, derstandard.at, Wirtschaftskammer). Ich weiß leider nicht, wie gut man die auf Deutschland umlegen kann. Dürfte nach kurzer Recherche aber nicht viel anders sein.

drhirn

Zitat von: JoWiemann am 13 Oktober 2022, 18:29:17
Grundsätzlich ist der Betreiber einer Webseite verpflichtet ein Impressum und eine Datenschutzinformation auf seiner Webseite/seinen Webseiten bereit zu stellen. Zu den Datenschutzinformationen gehören auch Hinweise zur Einbindung von Drittanbietern und der Übertragung von Daten, die es ihm ermöglichen eine Person zu identifizieren.

Private (=ohne kommerziellen Hintergrund) doch nicht, oder?

JoWiemann

Zitat von: drhirn am 13 Oktober 2022, 18:42:21
Private (=ohne kommerziellen Hintergrund) doch nicht, oder?

Das spielt keine Rolle. Jede Web Seite fällt unter das TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz). Es muss immer einen Verantwortlichen für den Inhalt und eine Datenschutzerklärung geben. Die Baukastenanbieter, Strato, IONOS, usw., binden diese Informationen normalerweise automatisch ein.

Im Web ist man einfach nicht privat, sondern Content-Anbieter.

Grüße Jörg
Jörg Wiemann

Slave: RPi B+ mit 512 MB, COC (868 MHz), CUL V3 (433.92MHz SlowRF); FHEMduino, Aktuelles FHEM

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drhirn

Tatsächlich. Oder zumindest fast jede:
ZitatEinzige Ausnahme sind Websites, die rein für den Privatgebrauch erstellt werden (beispielsweise eine gemeinsame Familien-Website).

JoWiemann

Jörg Wiemann

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TomLee

Bei mir gehts auf jedenfall um eine gewerbliche Seite.

In die Datenschutzerklärung hab ich damals (gedankenlos!) dieses "schlaue Plagiat" kopiert:


ZitatGoogle Web Fonts

Unsere Website verwendet Web Fonts von Google. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.

Durch den Einsatz dieser Web Fonts wird es möglich Ihnen die von uns gewünschte Darstellung unserer Website zu präsentieren, unabhängig davon welche Schriften Ihnen lokal zur Verfügung stehen. Dies erfolgt über den Abruf der Google Web Fonts von einem Server von Google in den USA und der damit verbundenen Weitergabe Ihre Daten an Google. Dabei handelt es sich um Ihre IP-Adresse und welche Seite Sie bei uns besucht haben. Der Einsatz von Google Web Fonts erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Als Betreiber dieser Website haben wir ein berechtigtes Interesse an der optimalen Darstellung und Übertragung unseres Webauftritts.

Das Unternehmen Google ist für das us-europäische Datenschutzübereinkommen "Privacy Shield" zertifiziert. Dieses Datenschutzübereinkommen soll die Einhaltung des in der EU geltenden Datenschutzniveaus gewährleisten.

Einzelheiten über Google Web Fonts finden Sie unter: https://www.google.com/fonts#AboutPlace:about und weitere Informationen in den Datenschutzbestimmungen von Google: https://policies.google.com/privacy/partners?hl=de

kjmEjfu

Mal so grundsätzlich: da es hier um einen konkreten Fall geht, darf niemand dazu beraten, außer er/sie/es wäre - grob gesagt - Anwalt. Anonsten stellt das eine Rechtsberatung dar und diese unerlaubt durchzuführen ist in Deutschland sowohl strafbar als auch abmahnfähig.
Migriere derzeit zu Home Assistant

JoWiemann

Zitat von: kjmEjfu am 14 Oktober 2022, 08:03:22
Mal so grundsätzlich: da es hier um einen konkreten Fall geht, darf niemand dazu beraten, außer er/sie/es wäre - grob gesagt - Anwalt. Anonsten stellt das eine Rechtsberatung dar und diese unerlaubt durchzuführen ist in Deutschland sowohl strafbar als auch abmahnfähig.

Wer berät denn hier. Dies ist ein offener Austausch über Themen von allgemeinem Interesse. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?!

Grüße Jörg
Jörg Wiemann

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kjmEjfu

Zitat von: JoWiemann am 14 Oktober 2022, 08:39:14
Wer berät denn hier. Dies ist ein offener Austausch über Themen von allgemeinem Interesse. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?!

der Thread startet mit

ZitatMuss ich den Vögeln jetzt wirklich die geforderte Summe in Höhe von 170 EUR überweisen ?

Das reicht rechtlich leider aus.
Migriere derzeit zu Home Assistant

drhirn

Aber in weiterer Folge haben wir eigentlich nur Werbung für Anwälte gemacht ;D

Wernieman

Deshalb auch bei meinem ersten Beitrag zuerst der Hinweis: "Nimm Dir einen Anwalt!"
- Bitte um Input für Output
- When there is a Shell, there is a Way
- Wann war Dein letztes Backup?

Wie man Fragen stellt: https://tty1.net/smart-questions_de.html

rob

Zitat von: kjmEjfu am 14 Oktober 2022, 08:03:22
... Anonsten stellt das eine Rechtsberatung dar ...
Worauf basiert Deine Einschätzung?
Bin kein Rechtsanwalt. Nach meiner Kenntnis liegt eine Rechtsberatung gem. §1/§2 RDG vor, wenn es als Rechtsdienstleistung im Rahmen einer Haupt- oder Nebentätigkeit gewerbsmäßig angeboten wird und dann auch nur, wenn die Beratungen "über eine bloß schematische Rechts-anwendung hinausgehen" (BGH, 14.01.2016 - I ZR 107/14).

Ich denke, wir können hier munter weiter unsere Meinungen teilen und sagen, was man selbst in einem Fall wie diesem machen würde.

Zitat von: Wernieman am 14 Oktober 2022, 08:53:43
"Nimm Dir einen Anwalt!"
Würde ich auch so sehen. Aussitzen wird nicht gehen.
Das perfide an solchen Abmahnungen ist ja, dass man einerseits einem Zwang (zu handeln) unterworfen wird und andererseits der Rechtsanspruch eben nicht richterlich geprüft/ bestätigt ist.
Ähnlich bei einstweiligen Verfügungen oder Mahnverfahren. Erst beim Widerspruch kann es zur Klärung kommen. Und nur der Willkür wegen, hat man so oder so Ausgaben und kann für sich abwägen, was das kleinere Übel ist.

Lange Zeit wurde z.B. wegen sogen. "illegaler" Downloads abgemahnt was das Zeug hielt und in den Medien darüber berichtet. Dem Richter wurden wohl öfter seitenweise Protokolle mit IP vorgelegt und die Info gegeben, dass diese vollmaschinell über Scan-Verfahren "ermittelt" worden seien. Das Gericht erkannte dies wohl als Beweis an und begründete öfters sinngemäß "man könne dem technischen Verfahren grundsätzlich Glauben schenken". Was zu kuriosen Urteilen führte, wo der Anschlussinhaber nachweislich im Urlaub gewesen sei und die IP-Liste Fehler enthalten habe.
Erst mit dem BGH-Urteil zur Störerhaftung usw. wurde das besser. Abmahnungen sind imho ein zweischneidiges Instrument, je nachdem mit welcher Absicht es benutzt wird.

Leider ist der Name "Martin Ismail" recht häufig. Könnte mir aber vorstellen, dass er auch auf Facebook/ Whatsapp u. Co. präsent sein könnte. Wenn ja, hat er dort auch schon abgemahnt wg. der "Datenschutz-Schmerzen"?
Datenschutz ist eine wichtige Sache, keine Frage. Doch solche Abmahn-Aktionen schaden den legitimen Interessen und ihrer öffentlichen Wahrnehmung. In meinen Augen geht es dabei nur ums Geldverdienen.