siehe: https://www.youtube.com/watch?v=ABg3dFZxGec&t=1588s
Wobei sich Andreas Schmitz bei aller Vereinfachung durchaus kritisch dazu äußert.
https://m.youtube.com/watch?v=_92AqCZ4wRY&pp=ygUnc2NobWl0eiBBbmRyZWFzIHZlcmVpbmZhY2h0ZXIgQW5zY2hsdXNz
Entscheidend ist, dass man jetzt auch bei Anlagen mit Speicher und auch bei reinen Speichern mit bis 800 Watt Einspeisung (muss auf dem Typenschild stehen) den Netzbetreiber per F1.2 informiert und nicht um Erlaubnis fragt. Und wenn man den Schukostecker abschneidet (PV über 960 Watt) und an die Leitung normkonform anklemmt oder anklemmen lässt, dann muss man keinen Nachweis vom Fachbetrieb liefern. Man haftet selbst im Falle eines Falles für das, was gemacht wurde.