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FHEM => Sonstiges => Thema gestartet von: Prof. Dr. Peter Henning am 07 Mai 2026, 19:32:02

Titel: KI-generierter Code und Copyright
Beitrag von: Prof. Dr. Peter Henning am 07 Mai 2026, 19:32:02
Es ist hier im Forum die Frage gestellt worden, inwieweit wir rechtliche Probleme bekommen können, wenn zunehmend KI-generierter Code in FHEM unter GPL-Lizenz auftaucht. Denn es könnte ja durchaus sein, dass die verwendete KI auf anderem (proprietären) Code trainiert worden ist, ohne dass dafür eine entsprechende Rechtsgrundlage bestand. Oder dass die KI Code aus einer GPL-lizensierten Open Source-Bibliothek kopiert - in diesem Falle würde die GPL-Lizenz des Urhebers verletzt

Dazu ein erstes klares Statement:

1. Es muss sichergestellt werden, dass aller Code in FHEM eine wesentliche schöpferische Eigenleistung des Beitragenden ist, und dass KI-generierte Anteile durch die Beitragenden maßgeblich umgeschrieben und verändert wurden.
2. Es muss angegeben werden, wenn unveränderte oder nur marginal umgeschriebene KI-generierte Anteile vorhanden sind.

Die Diskussion ist hier noch im Gange. Die laut EU AI Act ab August 2025 notwendige Kennzeichung und die weiteren damit verbundenen strengen Auflagen sollen durch den so genannten "Digital Omnibus" entschärft werden. Dazu wurde _heute_ am 7.Mai 2026 eine entsprechende Einigung der Verhandlungsführer erzielt, siehe https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2026/05/07/artificial-intelligence-council-and-parliament-agree-to-simplify-and-streamline-rules/

Bis zur endgültigen Regelung, die hoffentlich noch vor Mitte Augugust verabschiedet wird, sollte das hier als gute Referenz dienen:
https://www.uni-bremen.de/urheberrecht/leitfragen/10-urheber-von-ki-generierten-inhalten/antwort-nutzerinnen-als-urheber

Als Verantwortlicher eine großen Konferenz zu Themen digitaler Inhalte verfolge ich die Entwicklungen sehr genau und werde dieses Wissen gerne hier weitergeben.

LG

pah