Hallo zusammen,
seit Jahren lese ich meinen Zähler mit dem Modul 47_OBIS.pm (SML) aus, das über einen ESP8266 (ser2net) angebunden ist.
Vor Kurzem wurde unser Stromzähler ausgetauscht.
Ich habe den neuen PIN von Netzbetreiber bekommen.
Das Skript kann verwendet werden, um das PIN des Netzbetreiber in Zähler einzugeben.
Das Skript verwendet LongPulse_ms Kommand in espeasy und kann in 99_myUtils.pm gespeichert werden.
sub ESPSetCode($)
{
#my ($p1,$p2,$p3,$p4) = @_;
my ($numero) = @_;
my $GPIOPin = 5; # Verwendet Pin 5 ->D1
my $blinkDuration = 300; # Dauer des Blinkens für eine Ziffer (in Millisekunden)
my $blinkPauseDuration = 200; # Dauer der Pause zwischen den Blinkimpulsen für eine Ziffer (in Millisekunden)
my $digitSpaceBetweenDuration = 3550; # Pause zwischen den Ziffern (in Millisekunden)
my $host="name_of_your_esp8266";
# Separa le cifre direttamente in una lista
my @cifre = split //, sprintf("%04d", $numero);
# start meeter
HttpUtils_NonblockingGet({ url => "http://$host/control?cmd=LongPulse_ms,$GPIOPin,1,850,400,2", timeout => 1, callback => sub { return undef } });
# Cicla sulle 4 cifre estratte
my $delay = 2.6;
foreach my $cifra (@cifre) {
if ($cifra>0) { InternalTimer( gettimeofday() + $delay,
#sub { ESPEasyPulseSequence("esp-usb",$GPIOPin,$cifra,$blinkDuration,$blinkPauseDuration);},0);
#LongPulse_ms,5,1,150,250,[VAR#2]
sub { HttpUtils_NonblockingGet({url => "http://$host/control?cmd=LongPulse_ms,$GPIOPin,1,$blinkDuration,$blinkPauseDuration,$cifra",timeout => 1});},0);
}
$delay=$delay+ ($digitSpaceBetweenDuration /1000) +($cifra*($blinkDuration+$blinkPauseDuration)/1000) ;
}
return ($delay+8);
}
Interessanter Ansatz.
Der ESP erzeugt den Blinkcode und liest auch die Daten aus?
Ist der Lesekopf selbst gebaut?
Gruß Ralf
Leute, bitte seid nicht naiv.
Die Bereitstellung dieses Codes ist eine Vorbereitungshandlung nach § 202c StGB:
Bereits das Herstellen, Beschaffen, Verkaufen oder Weitergeben von Programmen oder Passwörtern, deren Zweck das unbefugte Knacken von Sicherungen ist (Hacker-Tools), ist eigenständig strafbar (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahre).
LG
pah
Zitat von: Prof. Dr. Peter Henning am 25 August 2026, 10:37:00Leute, bitte seid nicht naiv.
Danke Ich habe die formulierung verbessert
Ein Programm fällt nur darunter, wenn es mit der Absicht entwickelt oder verändert worden ist, Straftaten nach § 202a oder § 202b StGB zu begehen, und sich diese Zweckbestimmung objektiv im Programm manifestiert. Die bloße Eignung – selbst eine besondere Eignung – zur missbräuchlichen Verwendung genügt nicht. Dual-Use-Programme fallen deshalb nicht allein wegen ihrer Missbrauchsmöglichkeit unter die Vorschrift.
BVerfG, Beschluss vom 18.05.2009 - 2 BvR 2233/07
Dementsprechend kann ich nicht erkennen, dass § 202c StGB hier erfüllt wäre
Zitat von: Guybrush am 25 August 2026, 16:44:44Dementsprechend kann ich nicht erkennen, dass § 202c StGB hier erfüllt wäre
Macht nichts, andere schon.
pah
hmmm bei meinem Zähler wurde der PIN nur einmal mittels Taschenlampe eingegeben, danach wurde (völlig legal) die PIN Eingabe im Zähler (Smartmeter) abgeschaltet und Obis liest wieder alle benötigten Werte aus, ohne dass die PIN immer wieder übertragen werden muss..
Das ist bei meinen beiden Zählern auch so. Allerdings las sich der ursprüngliche Post vor der Korrektur so, als sei hier ein Programm zum Cracken des PIN-Codes angegeben.
LG
pah