Du kannst davon ausgehen das jegwede Versicherung alles Menschenunwürdige tun wird um nicht bezahlen zu müssen.
Ich denke mal das beantwortet Deine Frage.
Grüße
Zitat von: CoolTux am 13 Januar 2016, 10:30:41
Du kannst davon ausgehen das jegwede Versicherung alles Menschenunwürdige tun wird um nicht bezahlen zu müssen.
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Das könnte wohl so sein.
Andererseits beruft sich die "Rauchmelderpflicht" auf einen Paragraphen der (Landes-)Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes (z.B. §49 BauO NRW).
Darin ist auch vorgegeben, dass der Rauchmelder die "Anforderungen" der DIN EN 14604 einhalten muss.
Ein Rauchmelder, der diese Norm nicht einhält, darf kein CE-Zeichen tragen und im europäischen Raum gar nicht verkauft werden!
Der Aufdruck und die Angabe erfolgt aber durch den jeweiligen Hersteller, wenn er meint bzw. dadurch vorgeben will, dass sein Produkt diese Norm einhält.
In der Norm wiederum stehen neben den Anforderungen auch die Prüfkriterien.
Hat der TÜV oder der VDS die Einhaltung erfolgreich geprüft, so kann der Hersteller dessen "Stempel" aufbringen.
Zusätzlich gibt es nun noch das Q-Siegel, für besonders hochwertige Rauchmelder.
Um diese Zertifizierung zu erhalten, wird er Rauchmelder vom VdS oder dem TÜV Kriwan nach der neuen und strengeren vfdb-Richtlinie-14-01 geprüft.
Um dieses Siegel zu erhalten, muss der Rauchmelder aber zum Beispiel über eine 10-Jahres-Batterie verfügen.