FHEM gewerbliche Vermarktung, ist das legal?

Begonnen von namor, 30 Juni 2016, 14:27:02

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

namor

Hi,

habe gerade jemand entdeckt der FHEM mit TabletUI gewerblich anbietet.
Ist das legal?

Siehe hier: http://smarthome-4all.de

Wernieman

woher weißt Du, das es ein FHEM-System ist?
- Bitte um Input für Output
- When there is a Shell, there is a Way
- Wann war Dein letztes Backup?

Wie man Fragen stellt: https://tty1.net/smart-questions_de.html

CoolTux

Sagen wir mal so. Nach dem man sich das mal so durchgelesen hat liegt der Verdacht sehr sehr nahe.
Du musst nicht wissen wie es geht! Du musst nur wissen wo es steht, wie es geht.
Support me to buy new test hardware for development: https://www.paypal.com/paypalme/MOldenburg
My FHEM Git: https://git.cooltux.net/FHEM/
Das TuxNet Wiki:
https://www.cooltux.net

SpenZerX

Warum sollte das nicht legal sein ? Ist doch üblich für seine Arbeit entlohnt zu werden.

rudolfkoenig

Sicher ist das legal. Laut GPL kann der Verkaeufer Geld verlangen, wenn er den Quellcode dazugibt. Ich freue mich sogar, wenn solche Firmen mal endlich Fuss fassen wuerden, Experimente gibt es schon seit 5 Jahren.

Ich schimpfe nur dann, wenn er den Support auf uns abschiebt. Das ist zwar nicht illegal, aber ich wuerde mich weigern das kostenlos zu machen.

namor

@Wernieman

Du hast recht, ist nur Spekulation.

Doch die Bilder der Steuerung lassen einiges Vermuten.
http://smarthome-4all.de/bedienoberflaeche/

@all

Kennt jemand eine Hausautomatisation mit der gleichen Oberfläche wie das TabletUI und den darin enthaltenen Widgets welche auf einem anderen Basissystem als FHEM läuft?


namor

@rudolfkoenig

Wusste nicht das dies laut GPL so in Ordnung ist.
Wegen des Support´s bin ich ganz bei Dir.

@all

Ich habe generell nichts gegen diese Vermarktung, wusste nur nicht das dies legal ist.

@ChrisK

Hatte ich nicht gesehen.

ChrisK

Zitat von: namor am 30 Juni 2016, 15:15:09
@ChrisK

Hatte ich nicht gesehen.
Sollte auch nur ein Hinweis sein, dass es dort ein bisschen mehr zu lesen gibt ;)

Hollo

Legal, illegal, scheissegal... ganz soo lässig sehe ich das nicht.

Klar könnte man jetzt einfach sagen: "warum bin ich nicht auf die Idee gekommen!?"

Im Prinzip wird ja eine Dienstleistung angeboten...
Der Kunde erwirbt halt nicht Homematic Produkte im Laden und muss selbst damit zurecht kommen, sondern der Anbieter macht ihm da die erforderlichen Sachen drum herum. Ich habe auch nichts dagegen, dass jemand Homematic, FHEM etc. einsetzt und seinen EIGENEN Arbeits-/Zeitaufwand in Rechnung stellt.

Den faden Beigeschmack habe ich (und vermutlich auch der Themenstarter) nur damit, dass das da so dargestellt wird, als ob der das alles schön selbst "erfunden" bzw. erstellt hat und das für jeden individuell ganz aufwändig angepasst wird.
Natürlich kann sich das jeder selbst erarbeiten, aber hier wird z.B. (höchstwahrscheinlich) mit FHEM inkl. diverser Module und dem FTUI ja ein nicht unerheblicher "Entwicklungsaufwand" einiger Forenmitglieder vermarktet.

Da sollte zumindest ein entsprechender Hinweis (oder eine vorherige Frage hier) möglich gewesen sein.
Vielleicht kommen ja sogar die Hilfefragen vom Anbieter hier, wenn es beim Kunden nicht klappt; wir wüssten es ja nicht.

Zumindest ist ja auch Firmenname und Slogan schon unglücklich "geklaut", da melden sich vielleicht noch andere Firmen.

Das ist aber alles meine ganz persönliche Meinung.
FHEM 6.x auf RPi 3B Buster
Protokolle: Homematic, Z-Wave, MQTT, Modbus
Temp/Feuchte: JeeLink-Clone und LGW mit LaCrosse/IT
sonstiges: Linux-Server, Dreambox, "RSS-Tablet"

chris1284


Dr. Boris Neubert

Zitat von: SpenZerX am 30 Juni 2016, 15:04:21
Warum sollte das nicht legal sein ? Ist doch üblich für seine Arbeit entlohnt zu werden.

Das Angebot ist legal. Der Verstoß gegen die Impressumspflichten nach §5 TMG ist es nicht. Ich würde nämlich gerne identifizieren können, ob der Anbieter hier im Forum unterwegs ist, um ihn dann als gewerblich taggen zu können. Grund: siehe Rudis Aussage zum Support.
Globaler Moderator, Developer, aktives Mitglied des FHEM e.V. (Marketing, Verwaltung)
Bitte keine unaufgeforderten privaten Nachrichten!

JoWiemann

Hm, Impressum ist vorhanden, wenn man oben rechts auf die drei Striche klickt. Entspricht zwar nicht ganz den Vorgaben was die Sichtbarkeit angeht...


intelliHOUSE
Eduard-Salfeld-Straße 9
29614 Soltau

info@haussteuerungen.de
Telefon: 05191 99 69 117

Bildernachweis
•Christoph Droste  / pixelio.de
•Eileen Naumann  / pixelio.de
•Rainer Sturm  / pixelio.de
•Business vector designed by Freepik

Grüße Jörg
Jörg Wiemann

Slave: RPi B+ mit 512 MB, COC (868 MHz), CUL V3 (433.92MHz SlowRF); FHEMduino, Aktuelles FHEM

Master: CubieTruck; Debian; Aktuelles FHEM

vbs

Zitat von: Dr. Boris Neubert am 30 Juni 2016, 19:33:03
Ich würde nämlich gerne identifizieren können, ob der Anbieter hier im Forum unterwegs ist, um ihn dann als gewerblich taggen zu können. Grund: siehe Rudis Aussage zum Support.
Das würde ich mal als gegeben annehmen. Wenn man sich ernsthaft mit FHEM auseinandersetzt, führt mMn kein Weg am Forum vorbei.

Dr. Boris Neubert

Zitat von: JoWiemann am 30 Juni 2016, 19:46:55
Hm, Impressum ist vorhanden, wenn man oben rechts auf die drei Striche klickt. Entspricht zwar nicht ganz den Vorgaben was die Sichtbarkeit angeht...

Insbesondere aber nicht, was die Pflichtinhalte angeht.

Grüße
Boris

§5(1) TMG

ZitatDiensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1.
    den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,

2.
    Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

3.
    soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,

4.
    das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,

5.
    soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/ EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/ EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über

    a)
        die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,

    b)
        die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,

    c)
        die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

6.
    in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,

7.
    bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.
Globaler Moderator, Developer, aktives Mitglied des FHEM e.V. (Marketing, Verwaltung)
Bitte keine unaufgeforderten privaten Nachrichten!