[Info] Bestellung CUL (busware) aus der Schweiz

Begonnen von Guest, 20 Mai 2012, 12:47:39

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Guest

Originally posted by: <email address deleted>

Für alle Schweizer die es interessiert hier der Bestellablauf einer CUL bei
busware aus der Schweiz so wie ich ihn erlebt habe.

   1. Die Bestellung bei www.busware.de musste in Euro und nicht in CHF
   erfolgen, nur so war es der Firma busware möglich die MWST gut zu schreiben.
   2. busware schickte eine korrigierte Rechnung per Mail
   3. Die Bankspesen bei der Vorauskasse (E-Banking) waren für mich
   vernachlässigbar.
   4. Erfreulich, aber nicht selbstverständlich war, dass keine Zollkosten
   fällig wurden.

Achtung ich habe nur eine CUL bestellt, vielleicht verhält sich das bei
mehreren wieder anders (Zoll).

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Guest

Originally posted by: <email address deleted>

Das letzte Mal, als ich nachgesehen habe, war auch die Schweiz ein
Rechtsstaat.

Das bedeutet, dass auch der Zoll keine willkürlichen Entscheidungen treffen
kann

LG

pah

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Guest

Originally posted by: <email address deleted>

Hi,

Wobei er vermutlich nicht auf willkür sondern auf Freigrenze anspielte.
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/zu_beachten/00350/index.html?lang=de
Diese liegt wenn ich das richtig interpretiere bei 300 CHF.
Das rint etwa 250 euro. Die kann man mit el. Spielzeug schnell erreichen.

Gruß Andreas

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Zrrronggg!

                                                     

>Das letzte Mal, als ich nachgesehen habe, war auch die Schweiz ein
>Rechtsstaat.

>Das bedeutet, dass auch der Zoll keine willkürlichen Entscheidungen >treffen kann


Wie niedlich!


(tschuldigung)

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FHEM auf Linkstation Mini, CUL 868 SlowRF, 2xCUL 868 RFR, CUL 433 für IT, 2xHMLAN-Configurator mit VCCU, ITV-100 Repeater, Sender und Aktoren von FHT, FS20, S300, HM, IT, RSL

Guest

Originally posted by: <email address deleted>

Die Schweizer, oder ich ?

LG

pah

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Guest

Originally posted by: <email address deleted>

Als ich bei www.Busware.de eingekauft und die Artikel ausgeführt habe wurde
mir vom Inhaber gesagt, dass es Ihm zuviel Arbeit ist, die Papiere ans
Finanzamt weiterzuleiten.
Ich bin auf auf der MwSt. sitzen geblieben. Meine Rechnung mit
Zollausfuhrstempel hat er auch gleich einbehalten.

Hat sich da jetzt was geändert? oder gilt das nur für die Schweiz?

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Guest

Originally posted by: <email address deleted>

Am 21.05.2012 um 18:55 schrieb Peter Maier:
> Als ich bei www.Busware.de eingekauft und die Artikel ausgeführt habe wurde mir vom Inhaber gesagt, dass es Ihm zuviel Arbeit ist, die Papiere ans Finanzamt weiterzuleiten.
> Ich bin auf auf der MwSt. sitzen geblieben. Meine Rechnung mit Zollausfuhrstempel hat er auch gleich einbehalten.
> Hat sich da jetzt was geändert? oder gilt das nur für die Schweiz?

Ich habe mir bei
http://www.las-burg.de/
eine deutsche Adresse geben lassen.

Herrn

c/o LAS Burg  
Hauptstraße 396
DE 79576 Weil am Rhein

Dorthin lasse ich mir die Dinge aus der EU senden.
Dann bekomme ich ein Mail, dass die Ware da ist.
Ich habe Verwandte in Basel und hole beim nächsten Besuch die Ware in Weil am Rhein ab.

Der Dienst ist recht günstig, mittlere Pakete ca. 3.00 Euro.
MwST muss man aber selber abhandeln.
Beim Lieferanten entsprechende Papiere verlangen.



Grüessli
--
kurt.alfred.mueller@gmail.com

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Guest

Originally posted by: <email address deleted>

Hallo Kurt,
das Problem bei mir ist/war wie folgt.

Ich habe bestellt. Ich habe wie du auf eine deutsche Lieferadresse liefern
lassen.
Ausfuhrpapiere und Zoll habe ich selbst erledigt.
Dann die Papiere um die Gutschrift bzw. Auszahlung der MwSt. zu erhalten an
Busware gesendet.

Das Ergebnis: Busware hat meine Papiere einbehalten und nichts ausbezahl
bzw. gutgeschrieben.

Antwort von Busware:
"Der recht Deutsch wirkende Peter wollte nur ungern die deutsche MwSt
bezahlen, da er vorgibt einen Wohnsitz in Russland zu haben. Nun bin ich,
als busware, kein Export/Import Laden und liefere ohnehin ungern ausserhalb
der EU, wozu auch?"
(
https://groups.google.com/forum/?fromgroups#!searchin/fhem-users/russland$20peter/fhem-users/3jHcCpbDtFo/jZ1E6sdWVR4J
)

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Guest

Originally posted by: <email address deleted>

Das ist insofern erstaunlich, als busware doch eine ordentliche
Umsatzsteuererklärung machen muss. Damit ist der Inhaber verpflichtet,
diese Gutschrift einzulösen.

Solange in den AGB kein Passus enthalten ist, der eine Lieferung außerhalb
der EU ausschließt oder mit einem kleinen Aufschlag wegen des
Arbeitsaufwandes versieht, hat er da vor keinem Gericht eine Chance.

Also mein Tipp: Einlösung verlangen, mit einem Hinweis an die deutschen
Finanzbehörden drohen. Führt dann möglicherweise dazu, dass der genannte
Passus in die AGB kommt.

LG

pah

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Guest

Originally posted by: <email address deleted>

> Solange in den AGB kein Passus enthalten ist, der eine Lieferung außerhalb
> der EU ausschließt oder mit einem kleinen Aufschlag wegen des
> Arbeitsaufwandes versieht, hat er da vor keinem Gericht eine Chance.

Die Lieferung erfolgte aber wunschgemäß nach Deutschland. Was hat
der Verkäufer dann mit dem vom Kunden durchgeführten Export zu tun?

Tschüs,

Jörg

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Guest

Originally posted by: <email address deleted>

> Das ist insofern erstaunlich, als busware doch eine ordentliche
> Umsatzsteuererklärung machen muss. Damit ist der Inhaber verpflichtet,
> diese Gutschrift einzulösen.
>

Die Umsatzsteuererklärung ist doch ordentlich und richtig, wenn der
Versender keine Lust hat sich um die Nachweise zu kümmern. Die eigentlich
steuerfreie Ausfuhrlieferung
zu Recht als steuerpflichtig behandelt worden.
 

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Guest

Originally posted by: <email address deleted>

Eben nicht. Hier gilt EU-Recht.

Steuerpflichtige Personen, die nicht innerhalb der Gemeinschaft ansässig
sind, in Verbindung mit ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit aber in einem
Mitgliedstaat , in dem sie keine Lieferungen oder sonstigen Leistungen
erbringen, Vorsteuerbeträge realisieren, sind berechtigt, die in diesem
Mitgliedstaat in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer abzuziehen. Dieser
"Abzug" geschieht durch eine Mehrwertsteuer-Erstattung durch den
Mitgliedstaat, in dem die Mehrwertsteuer abgeführt wurde. Nachfolgend
finden sich Informationen zur Beantragung von Erstattungen nach der 13.
MwSt.-Richtlinie ( 86/560/EWG<http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31986L0560:DE:HTML>)
für jeden Mitgliedstaat.

Quelle:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/vat/traders/vat_refunds/index_de.htm

Also könnte man als Schweizer Bürger, dem die Erstattung der Mehrwertsteuer
verweigert  worden ist, bei der EU-Kommission Beschwerde gegen den
Mitgliedsstaat Deutschland einlegen...

Solche EU-Beschwerden sind formlos abzufassen und schon ein gar mächtiges
Werkzeug...

LG

pah



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Guest

Originally posted by: <email address deleted>

Ganz so einfach ist es nicht.

Es stimmt, ich wohne ausserhalb der EU, ich habe meinen im Deutschen Pass
eingetragenen Wohnsitz in St. Petersburg/Russland. Deshalb habe ich das
Recht die MwSt. erstattet zu bekommen.

Jedoch ist das Recht recht schwammig. Denn der folgende Zusatz gibt mir
zwar die Möglichkeit der Beschwerde aber das war es dann auch. (Am ende
sollte man die Kirche im Dorf lassen und wenn möglich nach alternativen
Händlern suchen.)

".... Da die Anwendung der Erstattungsregelung fakultativ ist, sollten
Reisende vor dem Warenkauf erfragen, ob der betreffende Händler die
Regelung anwendet."
(ec.europa.eu/taxation_customs/common/travellers/leave_eu/index_de.htm)

Am Ende entscheidet der Händler ob er die Verrechnung mit dem Finanzamt
macht oder nicht. In der Regel ist es kein Problem für die Händler und ich
hatte bisher auch nur einen Händler der es ablehnte. Bei mir hat Busware es
abgelehnt.

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Guest

Originally posted by: <email address deleted>

On 05/22/2012 06:55 PM, Kai 'wusel' Siering wrote:
> IANAL, allerdings augenscheinlich andere hier auch nicht, auch wenn
> sie leichtfertig ihre Meinung als rechtliche Tatsache aussehen lassen.

QED, wie Peter Maier heute auflöste:

> ".... Da die Anwendung der Erstattungsregelung fakultativ ist, sollten Reisende vor dem Warenkauf erfragen, ob der betreffende Händler die Regelung anwendet."
> (ec.europa.eu/taxation_customs/common/travellers/leave_eu/index_de.htm)

Der Duden erklärt »fakultativ« unter [1] wie folgt:

> [Bedeutung]
>
> dem eigenen Ermessen überlassen; nach eigener Wahl; nicht unbedingt verbindlich

Ferner greift der von pah zitierte Passus nicht bei Privatleuten (Überschrift ist
»Nicht EU-ansässige Unternehmen«); und auch der Beginn der Kommisions-Seite [2]
zielt nicht auf Privatpersonen und deren Gadgets ab: »Ein Steuerpflichtiger kann
die MwSt., die er beim Erwerb von Gegenständen und Dienstleistungen gezahlt hat,
als Vorsteuer abziehen, wenn er die erworbenen Gegenstände oder Dienstleistungen
im Rahmen seiner Unternehmenstätigkeit verwendet.«

Einschlägiger wäre die von Peter zitierte Seite gewesen -- nur, wie Peter mittler-
weile selbst einräumt (und ihm damals schon dargelegt wurde), ist das Recht auf die
MwSt-Erstattung kein verbindliches. Ich vermute auch mal, wenn Dirk Tostmann von
busware den Mehraufwand für die Erstattung der »nicht ganz 25 Euro in diesem Fall«
(Thread »CONO bzw. Ersatz« vom Januar diesen Jahres) vollumfänglich Peter Maier in
Rechnung gestellt hätte -- was zulässig wäre: »Normalerweise erheben die Händler
oder die Unternehmen für diese Dienstleistung eine Gebühr in Form eines Abzugs von
der Erstattung« -- wäre von der Erstattung nicht viel übrig geblieben und Peters
Meinung von busware wäre nicht zwingend besser ...

Und das ganze Thema ist mittlerweile wieder sowas von off-topic ...
-kai

[1] http://www.duden.de/rechtschreibung/fakultativ
[2] http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/vat/traders/vat_refunds/index_de.htm

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Guest

Originally posted by: <email address deleted>

... Ich vermute auch mal, wenn Dirk Tostmann von

> busware den Mehraufwand für die Erstattung der »nicht ganz 25 Euro in
> diesem Fall«
> (Thread »CONO bzw. Ersatz« vom Januar diesen Jahres) vollumfänglich Peter
> Maier in
> Rechnung gestellt hätte -- was zulässig wäre: »Normalerweise erheben die
> Händler
> oder die Unternehmen für diese Dienstleistung eine Gebühr in Form eines
> Abzugs von
> der Erstattung« -- wäre von der Erstattung nicht viel übrig geblieben und
> Peters
> Meinung von busware wäre nicht zwingend besser ...
>
 
Hallo Kai,
das möchte ich so nicht stehen lassen !!

Wenn mir Hr. Tostmann eine Gebühr berechnet ist das je nach Höhe der Gebühr
zu akzeptieren.
(Bei den Tax-Free Formularen die im Einzelhandel verwendet werde, werden
ca. 7% der MwSt. abgezogen = Ersparnis 12% - wären bei mir mittlerweile
auch über 30 Euro Ersparnis)

... aber wie gesagt, der Ton macht die Musik.

Und so Off-Topic finde ich das gar nicht.
 
Es geht darum das System zu supporten und zu verbreiten.
Durch den Support werden die Benutzer technisch unterstützt und durch die
Verbreitung fallen langfristig die Preise.
Ich hätte ja hier in Russland etwas für FHEM getan, hatte ja schon
angefangen. Speziell die UTF-8 unterstützung in FHEM geht darauf zurück.
(Nochmals danke an Rudolf!)
Aber unter diesen Umständen nutze ich es halt nur für mich. (Ärgern kann
ich mich auch über andere Dinge die mir mehr am Herzen liegen.)

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