76_SolarForecast - Informationen/Ideen zu Weiterentwicklung und Support

Begonnen von DS_Starter, 11 Februar 2024, 14:11:00

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Reinschki

Hallo,
ich komme im Moment mit der grafischen Darstellung der Batterie nicht klar.
Du darfst diesen Dateianhang nicht ansehen.

pin und pout sind beides positive Werte in Watt und wie folgt im Attr konfiguriert.
attr SolarForecast setupBatteryDev01 hame_energy pin=Solar_1_input_power:W pout=Output_power_1:W charge=Battery_percentage cap=2240hame_energy Output_power_1_battout 240
hame_energy Solar_1_input_power 122
Warum wird das in der Grafik nicht auch so dargestellt? Ich würde erwarten, dass der Input wie der Output dargestellt wird...

VG

300P

Hallo Reinschki,

da es sich auch um mehrere Batterien handeln ,,kann" wird der summierte Ab-/Zufluss zur Batterie dargestellt.

Ergebnis = Laden = wird vom virtuellen Knoten oben zur Batterie angezeigt

Ergebnis = Entladen = wird von der Batterie zum Haus dargestellt

Gruß
300P
Gruß
300P

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Reinschki

Hm, und wofür gibt es dann den symbolischen Abfluss von der Batterie zum Haus?

300P

Gruß
300P

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DS_Starter

#2089
ZitatHm, und wofür gibt es dann den symbolischen Abfluss von der Batterie zum Haus?
Das ist kein "Abfluss", sondern nur eine Verbindung, die zum Beispiel auch aktiv wird wenn die Batterie aus dem Haus bzw. aus dem öffentlichen Netz (über das Haus) geladen wird.

Hinweis: Die Flußrichtung der Energie wird durch die Aktivierung der Laufketten mit Attr flowGraphicControl -> animate=1 (default) angezeigt.
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300P

Zitat von: 300P am 25 Februar 2025, 12:35:36Das sieht nach einem Volltreffer 🎯 aus.

Siehe Screenshots mit 3 verschieden Szenarien

Laden / Verbrauch Haus
Laden / Verbrauch Haus / Einspeisung
Laden / Verbrauch Haus / Bezug

Ich warte noch bis heute Abend ab und schaue, ob bei alleinigem Hausverbrauch aus den Batterien mit EVU-Bezug/Einspeisung auch alles weiter sauber ist.

Dankeschön 🙏
Gruß
300P

@DS_Starter:

=>>Nochmalige Rückmeldung zu der letzten Contrib-Version von heute

Es sieht wirklich "alles gut" bei mir mit dieser letzten Version aus.

Gruß + Danke
300P
Gruß
300P

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DS_Starter

Bei mir auch alles "grün".
Die Version werde ich dann auch einchecken.

LG
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DS_Starter

#2092
Zur Info, im Februar wurde das ,,Solarspitzengesetz" verabschiedet. Im Merkblatt der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. sind die wesentlichen FAQ dazu beantwortet.

Für Bestandsanlagen ändert sich soweit ich sehen kann nichts. Für Neuanlagen ist die Einspeiseleistung auf 60% zu begrenzen sofern kein Smartmeter + Steuerung durch den VNB eingebaut wird.

An dieser Stelle wird evtl. das Feature des Moduls in Verbindung mit Solarspeichern interesssant um Selbstnutzung und Einspeisung zu optimieren. Kommerzielle Anbieter wie Enpal bieten Energiemanager (Enpal.one) an um eine Optimierung umzusetzen, wobei ich nichts dazu gefunden habe ob diese Geräte auch in der Lage sind eine PV Erzeugungsprognose in ihre Steuerung zu integrieren.

Unter Umständen kann man sich auch als Betrieber von Bestandsanlagen eine höhere Einspeisvergütung von 0,6 ct/kWh wenn man sich freiwillig für eine 60 %ige Begrenzung entscheidet. Wenn wir es schaffen mit Hilfe des Moduls und der Speichersteuerung ohnehin nicht mehr als 60% Leistung an das Netz zu bringen, könnte man getrost die 0,6 ct in Anspruch nehmen und sich dadurch einen kleiden Bonus gönnen.
Stimmt so nicht ... man muß wohl erklären zu Zeiten negativer Strompreise auf eine Vergütung verzichten und diese Zeiten im Rahmen des neuen § 51a EEG am Ende des Vergütungszeitraums nachholen.
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kask


mannil

Ich mach das schon seit Inebtriebnahme freiwillig mit E3DC-Control. Eine integrierte Lösung in FHEM würde ich aber  auch mal probieren.
Wobei ich mit 9,75kWp auf Ost-West auch ohne Regelung nicht über die 60% komme. Jedenfalls habe ich das noch nicht gesehen.

Mal sehen wann hier das iMSys kommt. Das ist ja wohl Voraussetzung um die 0,6ct/kWh zusätzlich  zu bekommen.
HP Elitedesk G4, Intel i5-8500t, 16GB RAM, 256GB SSD
diverse Shellys, HM Rolladensteuerungen und sonst viel zusammengewürfelter Kram ;-.)
PV 9,75kWp Ost-West  an E3DC S10 mit 9,6kWh Speicher, Wärmepumpe Stiebel Eltron WPL-A10 HK premium 400
Tesla Model Y BYD SR an go-e Charger gemini flex 11kW

DS_Starter

ZitatMal sehen wann hier das iMSys kommt. Das ist ja wohl Voraussetzung um die 0,6ct/kWh zusätzlich  zu bekommen.

In den oben verlinkten FAQ finde ich dazu:

ZitatIn § 100 Abs. 47 EEG wird eine Anreizmöglichkeit eingeführt, um Bestandsanlagen in der Einspeisevergütung zu einem freiwilligen systemdienlichen Betrieb zu motivieren. Anlagenbetreiber von Bestandsanlagen können ihren Vergütungssatz um 0,6 ct/kWh erhöhen, sofern sie ggü. dem Netzbetreiber erklären, dass sie zu Zeiten negativer Strompreise auf eine Vergütung verzichten und diese Zeiten im Rahmen des neuen § 51a EEG am Ende des Vergütungszeitraums nachholen.

Wenn ich das richtig interpretiere bedarf es dazu nur einer Erklärung seitens des Betreibers, also uns.
Im Modul müsste ich dazu "nur" noch eine Prognose einbauen wann der Preis negativ wird. Dann könnte diese Info in die Bat-Steuerung einfließen.

Habe mich damit aber noch nicht wirklich beschäftigt, weiß nicht ob es eine solche Quelle (abfragbar) gibt.
Es reicht demnach aber auch nicht die 60% Regelung freiwillig einzuhalten wie ich oben geschrieben hatte.
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mannil

iMSys ist Pflicht.

§100 Abs. 47 EEG
47) Für Anlagen, deren anzulegender Wert sich nach der für sie maßgeblichen Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in Zeiträumen, in denen der Spotmarktpreis negativ ist, nicht verringert,
sind die §§ 51 und § 51a anzuwenden, wenn der Anlagenbetreiber in Textform gegenüber dem Netzbetreiber erklärt, dass diese anwendbar sein sollen.
Die Erklärung nach Satz 1 kann nur mit Wirkung frühestens zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Anlage mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet wird, abgegeben werden.
Nach Wirksamwerden der Erklärung nach Satz 1 erhöht sich der anzulegende Wert für die Anlage um 0,6 Cent pro Kilowattstunde.

Heißt für mich, dass man das erst im für das Folgejahr nach iMSys Installation beantragen kann. Wer jetzt noch keins hat also erst ab 2026

Edit:
Achtung, persönliche Laienmeinung bzw. -interpretation:
Die 60% scheinen aber hart nur für Neuanlagen zu gelten und haben mit der zusätzlichen Vergütung nach §100 Abs. 47 EEG nichts zu tun. Gem. §51 EEG gibt es keine Vergütung sobald der Börsenpreis negativ wird. Diese Stunden muss man dann "wegpuffern". Die sozusagen entgangenen Stunden verlängern dann nach §51a EEG den garantierten Vergütungszeitraum.
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DS_Starter

#2097
Das musste ich herauskopieren und zweimal lesen.  ;)

Für mich ist der erste Satz der Bezug zu der Erklärung die man abgeben kann:
ZitatFür Anlagen, deren anzulegender Wert sich nach der für sie maßgeblichen Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in Zeiträumen, in denen der Spotmarktpreis negativ ist, nicht verringert,
sind die §§ 51 und § 51a anzuwenden, wenn der Anlagenbetreiber in Textform gegenüber dem Netzbetreiber erklärt, dass diese anwendbar sein sollen.

Muß man sich §§ 51 und § 51a anschauen was da steht.
Wird wieder spannend das Ganze ... ;-)

Edit:
ZitatDie 60% scheinen aber hart nur für Neuanlagen zu gelten und haben mit der zusätzlichen Vergütung nach §100 Abs. 47 EEG nichts zu tun. Gem. §51 EEG gibt es keine Vergütung sobald der Börsenpreis negativ wird. Diese Stunden muss man dann "wegpuffern". Die sozusagen entgangenen Stunden verlängern dann nach §51a EEG den garantierten Vergütungszeitraum.
Ja, sehe ich auch so. Habe ich oben in meinem Post dazu korrigiert.
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mannil

Der zweite Satz schränkt aber den ersten Satz wieder ein.

Ich bin zwar eher im Handels- und Steuerrecht zu Hause, aber die Gesetze sind ja gleich gestrickt.

In §51 steht drin, dass die Vegütung auf 0 absinkt wenn der Börsenpreis negativ wird. Eingeschränkt wird das ganze wieder um das iMSys. Wenn das nicht installiert ist, gilt voriges wieder nicht. Für Anlagen unter 2kWp gilt das alles nicht. Und die Datenübermittlung wird präzisiert (Anlagenbetreiber muss mitteilen welche Menge er in Zeiten des negativen Strompreises eingespeist hat). Tut er das nicht, wird die Vergütung für jeden Tag mit negativen Preisen pauschal um 5% gekürzt.
In §51a steht nur wie der zusätzliche Vergütungszeitraum berechnet wird.

Wie gesagt, Laieninterpratation. Aber mal wieder typisch deutsch.....
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DS_Starter

Ja typisch ...  :(
Ich glaube auch nicht, dass wir das Thema jetzt tiefgreifend und allumfassend erörtern können. War jetzt auch nicht der Anspruch.

Aber für uns als Hausautomatisierer ist die Erkenntnis nicht ganz unwesentlich, dass es zumindest für Neuanlagen, bzw. unter den erwähnten Punkten auch für Bestandsanlagen, hilfreich sein kann/wird unsere Speicher/Verbrauchs- und Einspeiseoptimierung weiter voranzutreiben und so auch einen finanziellen Effekt aus unserem Hobby zu ziehen.
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